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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/101

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Nr. 4.
Lehrbrief vom Jahre 1830,
der letzte seiner Art.

Des Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Anton, Königs von Sachsen & Meines allergnädigsten Fürsten und Herrn bestallter Hof-Trompeter Friedrich Eduard Wolfframm füge hiermit allen und jeden, weß Standes und Würden sie sind, insonderheit aber denen, so der löblichen freien, adelich und ritterlichen Kunst des Trompetenblasens und Heerpauckenschlagens zugethan sind, zu wissen, daß Se. Excellenz, Herr Erster Hof-Marschall von Tümpling im Namen Sr. Königl. Majestät von Sachsen durch den Ober-Hof-Trompeter Wolfframm mir allergnädigst anbefehlen laßen: Gottlob August Pomsel, Sohn des Fleischhauers und Gastwirths Pomsel in Lockwitz, die löbliche, freie, adeliche und ritterliche Kunst des Trompetenblasens zu erlernen. Diesem gnädigsten Befehl zu gehorsamster Folge, habe ich selbigem am 1. April 1828, nachdem Allerhöchstgedachte Se. Königl. Majestät mir wie gewöhnlich das halbe Lehrgeld von Fünfzig Thalern auszahlen laßen, im Beyseyn des Ober- auch Hof- und Feld-Trompeters, ingleichen des Hof- und Feldheerpauckers, wie gewöhnlich auf Zwei Jahre auf- und angenommen. Wenn nun in dieser Zeit besagter Pomsel durch göttlichen Beistand es so weit gebracht, daß er seiner Feldstücken fähig befunden worden ist, So haben Se. Königl. Majestät mir ferner huldreichst anbefehlen laßen, ihm seiner ausgestandenen Lehrjahre frei zu sprechen und wehrhaft zu machen, wie denn auch deshalb die annoch rückständigen Fünfzig Thaler mir vollends ausgezahlt worden. Solchemnach habe denen allergnädigst verliehenen Kaiserl. und Reichs Privilegien gemäs heute am untengesetzten Dato in Gegenwart derer zu Ende unterschriebenen Herren Ober- auch Hof- und Feld-Trompeter und Hof- und Heer-Paucker, mehrbesagten Pomsel von seinen Lehrjahren im Namen Gottes losgesaget und frei gesprochen, ihm auch, nach Angelobung des gewöhnlichen mittelst von sich gegebenen Handschlags, wehrhaft gemacht[1]. Es gelangt demnach an alle und jede, weß Standes und Würden die seyn, sonderlich die der adelich und ritterlichen Kunst des Trompetenblasens und Heerpauckenschlagens zugethan, mein respective unterthäniges und freundliches Bitten, Sie wollen diesem Zeugniße vollkommenen Glauben beimeßen und oft gedachten Pomsel für einen ehrlichen Trompeter achten und halten, selbigen auch zu Wasser und zu Lande, auf Päßen und Claußen, frei und ungehindert paß- und repaßieren zu laßen, ihm auch alle Gnade und Beförderung erweisen. Dieses wird er mit geziemenden Danke erkennen, ich aber bin es in dergleichen und andern Fällen zu erwiedern Lebenslang beflißen. Urkundlich habe ich diesen Lehrbrief und nebst mir die andern Ober- auch Hof- und Feldtrompeter, ingleichen der Hof- und Heerpaucker unterschrieben und besiegelt. So geschehen zu Dresden, den 15. Februar 1830.

Sig.:

Wolf Friedrich Gotthelf von Tümpling. Friedrich Eduard Wolfframm, Königl. Sächß. Hoftrompeter als Lehrherr. Gottlob Wieduwilt Büttner, Königl. Hoftrompeter. Carl Friedrich Grimmer, Königl. Sächß. Feld- Cammer- und Hoftrompeter. Carl Friedrich Büttner, Königl. Sächß. Hof-Obertrompeter. Carl Heinrich Hammer, Königl. Sächß. Hoftrompeter. Christian August Seybicke, Königl. Sächß. Hof-Her-Paucker. Christian Ludwig Taschenberg, Königl. Sächß. Kammermusikus als Zeuge. Johann Gottfried Zillmann, König!. Sächß. Kammermusicus als Zeuge. C. Franz Schroeter, Kammermusikus als Zeuge. Friedrich Gottlob Pomsel, des Freigesprochenen Vahter.

  1. In älteren Lehrbriefen stand hier der Satz: „Darauf habe ich ihn in seine Profession eingesetzet und gewöhnlichermaßen die Trompete und den Degen übergeben ...“