Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/103

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nach seinem Willen gethan, der wird viel Streiche leiden müssen; der es aber nicht weiß, hat doch gethan, das der Streiche werth ist, wird wenig Streiche leiden.“ Cap. 20, 47. „Die Schriftgelehrten fressen der Wittwen Häuser und wenden lange Gebete vor, die werden desto schwerer Verdammniß empfahen.

 234. Der 5te Punkt geht auf die mannichfachen Arten der Sünden. Diese alle aufzuzählen, ist nicht nöthig, etliche laufen wider die erste Gesetztafel, andere wider die andere Tafel, etliche wider die Liebe Gottes, andere wider die Liebe des Nächsten u. s. w. Zwei Arten müssen aber besonders beachtet werden, als

 a. unterschiedliche peccata mortalia, Todsünden, und Venialia, die Luther tägliche Sünden nennt, was aber nicht so zu verstehen ist, als ob etliche Sünden zwar den ewigen Tod und Verdammniß verdienten, die andern aber nicht mit dem ewigen Tode, sondern allein mit zeitlicher Strafe belegt werden; denn so fern sind alle Sünden Todsünden; sondern hier werden insonderheit diejenigen Sünden Todsünden genannt, welche in dem menschlichen Leib und Seele regieren, die Keiner, ohne wider sein Wissen und Gewissen begehen kann oder doch begangen hat.

 Andere werden von diesen unterschieden und tägliche Sünden genannt, weil sie nicht vorsätzlich geschehen, sondern den Menschen so zukommen, daß er entweder meinet, es sei damit nichts Unrechtes gethan (wie St. Paulus in der Meinung, über dem Gesetz zu eifern, die Gemeine Christi verfolgt hat, 1 Timoth. 1, 13., und die Apostel sind getödtet worden von Leuten, die meineten, sie thun Gott einen Dienst daran, Joh. 16, 2.),