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oder dessen Rathschluß die Gnadenwahl und Verordnung der Gläubigen zum ewigen Leben genannt wird), die übrigen aber in ihrem natürlichen Elend verbleiben und untergehen läßt.

 284. In diesem Kapitel ist denn der allgemeine Wille Gottes zu betrachten, und von diesem vier Punkte zu beachten, 1) daß Gott aller Menschen ewige Wohlfahrt ohne allen Unterschied wolle; 2) daß Gott seinen Willen von aller Menschen Wohlfahrt auf gewisse Ordnung und Mittel festsetze, dadurch er sie selig machen wolle; 3) daß Gott in diesem hochwichtigen Werke seinen Willen uns richtig geoffenbart und in seinem Worte nicht etwa nur vorgebe, wie er unser aller Seligkeit herzlich wolle, indessen aber bei sich geheim beschließe, den größten Theil derselben mit ewigem Feuer zu verderben; 4) daß Gott sich selber nicht zuwider sei, wenn er aller bösen Menschen Seligkeit will, und doch (weil er weiß, daß sie in ihrer Bosheit verharren werden) zugleich auch will, daß die halsstarrigen Verächter nicht selig werden sollen.

 285. Der erste Punkt: daß Gott aller Menschen ewige Wohlfahrt ohne allen Unterschied wolle, wird aus folgenden Gründen bewiesen:

 a) weil Gott mit klaren, deutlichen Worten sagt, wie er alle Menschen liebe, und wolle, sie sollen ewig selig werden. Hesek. 18, 23. 32. Cap. 33, 11. „So wahr, als ich lebe, spricht der Herr, ich habe keinen Gefallen am Tode des Gottlosen, sondern daß sich der Gottlose bekehre von seinem Wesen und lebe.“ Matth. 18, 14. „Es ist von eurem Vater im Himmel nicht