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und was er zusagt, das halte er gewiß, 4 Mos. 23, 19. 1 Sam. 15, 29. Ps. 33, 4. Titum 1, 2.

 296. c. Wenn von Gott zu denken wäre, daß er ein Anderes in seinem Worte vorgebe, und das Gegentheil in seinem Rathe beschließe, so dürfte Niemand mehr dem geoffenbarten Worte unfehlbar trauen, sondern hätte allzeit zu zweifeln, ob Gott auch gewißlich also und nicht anders zu thun gesinnt wäre, als er in seinem Worte vorgiebt, oder ob er Gutes uns versage, und das Widrige in seinem Rathe beschlossen habe, womit der christliche Glaube allerdings fallen müßte und Niemand aus dem freundlichen Vorgeben Gottes ein kindliches und festes Vertrauen zu ihm schöpfen könnte. Denn weil der Glaube auf einen Felsen gegründet werden soll, d. i. weil ein solches festes Vertrauen zu Gott auf sein Wort erbaut sein soll, daß es kein anstoßender Sturmwind noch Wasserfluth, d. i. keine Versuchung, Anfechtung oder Gefahr danieder werfen soll (Matth. 7, 24. 25.), so muß das göttliche Wort, aus welchem der Glaube entspringt (Röm. 10, 17.), dermassen gewiß und unfehlbar sein, daß Niemand Ursache habe, daran zu zweifeln; was nicht geschehen könnte, wenn ungewiß wäre, ob Gott auch das gewiß und also meine, was er in seinem Worte vorgiebt und verheißt.

 297. Der vierte Punkt, daß Gott sich selbst nicht zuwider sei, wenn er aller bösen Menschen Seligkeit will, und doch (weil ers weiß, daß sie in ihrer Bosheit verharren werden) zugleich auch will, daß die halsstarrigen Verächter nicht selig werden sollen, wird von dem Herrn Christo in den beiden Parabeln