Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/13

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und Christi Worten Zeugniß gibt, und dadurch darthut, daß die Menschen durch dieselben lange vorher, ehe er aufgekommen, von Gott gelehrt worden seien, so mag ihnen der Coran keineswegs vorgezogen werden.

 18. c. Das ungeschriebene Wort oder Traditiones, das die Papisten vorgeben, halten diese selbst nur für eine Zugabe, die den biblischen Büchern müsse zugesetzt werden, wodurch sie die Bibel für Gottes Wort bekennen. Dasselbe hat keinen Grund, daraus wir gewiß sein möchten, daß es wahrhaftig von Gott herrühre, und deßwegen können wir es auch nicht dafür halten.

 19. d. Das päpstische Recht ist ein Menschenwort, lauft dem geschriebenen göttlichen Worte vielfältig zuwider und bekennet, daß die h. Schrift Gottes Wort sei. Darum ist es nicht für Gottes Wort zu achten, viel weniger der Bibel vorzuziehen.

 20. e. Was heutzutage etliche Träumer vorgeben, kann uns nicht irre machen, indem dieselbe alle gerne gestehen, die Bibel sei Gottes Wort, und daß ihre Träume nach diesem beurtheilt werden müssen, ob sie von Gott oder jemand anders herrühren.

 21. Es bleibt also ausgemacht, daß keines unter Allem, was sich für göttliche Offenbarungen je ausgegeben hat, oder noch ausgibt, für solche geachtet werden könne, ohne allein die prophetischen und apostolischen Schriften, denen auch alles andere, das nur Gottes Wort heißen will (ob es schon nicht ist), das Zeugniß gibt, daß man sie als göttliche Offenbarungen ehren und halten soll.