Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/131

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gelangen sollten, welche die angebotene Gnade angenommen haben, dagegen die Verächter dieser Gnade nicht genießen sollen.

 300. Es verfährt also unser lieber Gott in diesem Werke wie eine fromme gottselige Obrigkeit, welche nichts liebers wünscht, als daß es allen ihren Unterthanen wohl gehen solle, sie auch mit allem Ernste und mit aller Freundlichkeit vermahnt, ja wohl auch bittet, daß sie sich also verhalten, damit es ihnen nach ihrem Wunsche ergehen möge; wenn aber diese Freundlichkeit ausgeschlagen wird, und der Unterthan das Vermahnen und Bitten seiner Obrigkeit nicht hört, sondern sie verlacht und freventlich wider ihren Willen und ihr Gebot thut, so hört dieser Gnaden-Wille auf, und es folgt der Gerichtswille, nach welchem die Obrigkeit will, daß es einem solchen Unterthanen und Frevler nicht wohl gehen soll, ihn dem Scharfrichter übergibt, durch den er vom Leben zum Tode gebracht werde.

 301. Wie aber in diesem Allen weder der König, noch der Hausvater, noch die Obrigkeit sich selber zuwider sind, ob sie schon nach gewissem Unterschied etwas wollen und nicht wollen, so ist auch Gott sich nicht entgegen, wenn er, nach gewissem Unterschied, aller Menschen ewige Seligkeit will, und etlicher Seligkeit nicht will.