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Offenb. 14, 1. „Ich sahe das Lamm stehen auf dem Berge Zion, und mit ihm hundert und vier und vierzig Tausend, die hatten den Namen seines Vaters geschrieben an ihre Stirne.“

 So viel von dem gnädigen Gerichts-Willen Gottes.

 328. Der Gerichts-Wille Gottes besteht darin, daß alle, die nicht glauben, unter seiner Strafe und dem ewigen Verderben verbleiben müssen. Hier darf sich aber Niemand einen besondern Rathschluß Gottes von der ewigen Verwerfung der Gottlosen und Ungläubigen zur Verdammniß einbilden, denn es verhält sich dieß also: Nachdem alle Menschen durch die Sünde unter Gottes Gericht gefallen und in das ewige Verderben gestürzt worden sind, Gott aber ihnen durch seinen geliebten Sohn Rath geschafft hat, so nehmen etliche die angetragene Gnade durch Glauben an, die andern aber stoßen sie durch Unglauben von sich und genießen ihrer in der Wirklichkeit nimmermehr; darum werden die Gläubigen aus dem Haufen derer, die verdammt sind, herausgezogen, zum ewigen Leben verordnet und nachmals dahin eingeführt; die Ungläubigen aber werden in ihrem Zustande gelassen, darein sie durch die Sünde gefallen sind und in welchem sie ewig verderben, weil sie sich nicht haben helfen lassen wollen, und der Sohn Gottes hat hier keinen neuen und besonderen Rathschluß, Joh. 3, 18. „Wer nicht glaubt, der ist schon gerichtet,“ und V. 36. „Wer dem Sohn nicht glaubt, über den bleibt der Zorn Gottes,“ nämlich der, der über alle Sünder geoffenbaret wird, daß also vom Neuen nichts von ihm zu beschließen nöthig ist.