Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/170

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zween Uebelthäter aufgehänget (Jes. 53, 12.), mit Essig und Gallen getränket (Ps. 69, 22.), endlich getödtet (Jes. 53, 8. Zach. 13, 6.) und begraben worden ist (Jes. 53, 10.), wie solches von den Evangelisten ausführlich beschrieben worden ist. In diesem Allen ist der Sohn Gottes andern Menschen gleich geworden, hat eine Knechtsgestalt an sich getragen, ob er wohl bisweilen in sonderlichen Werken seine Majestät und Hoheit hat hervorblicken lassen, deren er sich sonst entäußert und die er ungebraucht gelassen hat, weil er sonst nicht durch Schmach, Kreuz und Tod das menschliche Geschlecht hätte erlösen können, wozu er doch in die Welt gekommen war.

.

 380. Der Stand der Erhöhung begreift in sich a) seine Höllenfahrt. Unter dieser ist zu verstehen, daß er, nachdem er im Grabe wieder lebendig geworden war, an den Ort gefahren sei, in dem die Seelen der Verdammten gepeinigt und zum Gericht behalten werden, und sich als Ueberwinder des Todes und der Hölle gezeigt habe dem, der des Todes Gewalt hatte, das ist, dem Teufel (Hebr. 2, 14.), dem Tode ein Gift und der Hölle eine Pestilenz worden sei (Hos. 13, 14.) und also einen Triumph gehalten habe. Coloss. 2, 15. „Er hat ausgezogen die Fürstenthume und die Gewaltigen, und sie schaugetragen öffentlich, und einen Triumph aus ihnen gemacht durch sich selbst.“ Daß dieses die Höllenfahrt Christi sei, ist abzunehmen aus dem, was St. Petrus hievon schreibt 1 Epist. 3, 18. 19. „Christus hat einmal für unsere Sünden gelitten, der Gerechte für die Ungerechten, auf daß er uns Gott opferte, und ist getödtet nach dem Fleisch, aber lebendig gemacht nach dem Geist, in demselben ist er auch hingegangen