Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/176

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Daraus folgt, er sei nicht also sichtbarer Weise hinweggenommen, daß er ganz und gar nicht mehr auf Erden gegenwärtig sein könnte, sondern daß er mit seiner Himmelfahrt in seine Herrlichkeit eingegangen sei, wie er selbst lehrt Luc. 24, 26. „Mußte nicht Christus solches leiden und zu seiner Herrlichkeit eingehen?“ und Joh. 20, 17. spricht, dieses Auffahren sei ein Gang zum Vater, „ich fahre auf zu meinem Gott und zu eurem Gott, zu meinem Vater und zu eurem Vater.“ So gibt es auch die Verbindung dieses Artikels mit dem Sitzen zur Rechten Hand Gottes; denn weil solches Sitzen ist der völlige Gebrauch der Herrlichkeit der menschlichen Natur des Herrn Christi, so folgt, daß diese Himmelfahrt der Eingang zu demselben Gebrauch dieser Herrlichkeit sei.

 393. Die Summa dieses Artikels besteht demnach in folgenden Punkten: Durch die Himmelfahrt

 α. ist der Herr Christus eingegangen in seine verborgene Herrlichkeit, die er bei dem Vater gehabt hat, ehe die Welt war, Joh. 17, 5.

 β. ist uns hier entzogen seine sichtbarliche Gegenwart, weil er dadurch in seine bei Gott verborgene Herrlichkeit eingegangen ist;

 γ. ist die unsichtbare Gegenwart seiner Menschheit uns hier auf Erden keineswegs entzogen, so wenig, als Gott dem Abraham seine Gegenwart gänzlich entzogen hat, als er ist von ihm aufgehaben (§. 389.).

 394. e. Das Sitzen zur Rechten Hand Gottes gehört ebenfalls zum Stande der Erhöhung. Dieses Artikels thut Marcus Cap. 16, 19. Meldung: „Der Herr ward aufgehaben gen Himmel und sitzet zur rechten Hand Gottes.“ Auch diese Worte