Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche | |
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uns zum öftern ermahnt: Jes. 1, 16. 1 Ptr. 3, 11. Ps. 34, 15. u. s. w. Ursache: wer die Sünde herzlich bereut, der hasset sie, wer sie hasset, hütet sich, daß er sie nicht mehr begeht, tödtet also durch den Geist des Fleisches Geschäfte Röm. 8, 13., er kreuziget sein Fleisch, sammt den Lüsten und Begierden, Gal. 5, 24.
478. Nachdem der Mensch im sündigen Zustand betrachtet worden ist, wie er, (wenn Gott nach Gerechtigkeit mit ihm handeln wollte), vor Gottes Gericht gestellt, der Sünden überwiesen und zum ewigen Tode verurtheilt worden ist, müssen wir jetzt auch sehen, wie ihm denn vor dem göttlichen Gericht geholfen und er seiner Uebertretung und der verdienten Strafe wieder los werde. Das geschieht durch die Rechtfertigung und Vergebung der Sünden. Um diese recht zu betrachten, müssen folgende Punkte wohl beachtet werden:
479. a) Was rechtfertigen heiße? Der Verstand dieses Wortes ist aus den Gerichtshandlungen wohl bekannt, in welchen derjenige gerechtfertigt wird, der vor Gericht verklagt, seiner Verbrechen überwiesen
Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche. , Altdorf bei Nürnberg 1844, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heinrich_Brandt_-_Darlegung_der_Glaubenslehre_der_evangelisch-lutherischen_Kirche.pdf/214&oldid=- (Version vom 26.9.2016)