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und zur Strafe verurtheilt worden ist, jedoch aus Gnaden losgelassen, von seiner verübten Ungerechtigkeit losgesprochen und für gerecht geachtet und erklärt wird. Ebenso werden wir Menschen allesammt vor Gottes Gericht gestellt, unserer Sünden überwiesen, aus Gnaden aber, durch unsern Fürsprecher, Jesum Christum, der Sünden erlassen, und, als ob wir niemals gesündigt hätten, für gerecht geachtet und erklärt. Dieses nun, und nichts anders, wird mit dem Worte rechtfertigen angedeutet.

 480. b) Was die Rechtfertigung sei und worin sie bestehe? Hiebei ist zweierlei zu merken, worin sie bestehe? worin sie nicht bestehe?

 481. Eigentlich ist die Rechtfertigung nichts anders, als die Vergebung aller Sünden und Erlassung aller Strafen, daß ein sündiger Mensch für gerecht gehalten und erklärt wird, gleich als hätte er nie eine Sünde begangen noch wäre er je in Gottes Schuld gerathen. Damit dieß recht verstanden wird, ist hier zu wiederholen, daß ein sündiger Mensch zweierlei Sachen halber vor Gottes Gericht zu handeln habe.

 482. Eine, daß er angehalten wird, die Schuld zu bezahlen, mit der Adam, auch im Stande der Vollkommenheit Gott verhaftet gewesen, ehe er gesündiget hatte. Das war die Schuld eines völligen Gehorsams, den der Mensch Gott nach allen Geboten, die er ihm in die Natur geschrieben hat und ihm sonst vorlegen würde, leisten sollte. Diese Schuld bringt kein einziger Mensch ab, nachdem alle wider Gottes Gebote mit Sünden und Ungehorsam sich vergreifen. Wenn