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Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/217

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Welt Sünde.“ 2 Corinth. 5, 21. „Gott hat den, der von keiner Sünde wußte, für uns zur Sünde gemacht, auf daß wir würden in ihm die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt.“

 485. So geschieht demnach in unsrer Rechtfertigung zweierlei: erstlich wird dem Menschen zugerechnet die Gerechtigkeit Christi und Erfüllung des Gesetzes, als ob er es gethan hätte; darnach werden ihm seine Sünden, die er gethan hat, nicht zugerechnet, gleich als hätte er sie nicht gethan. Durch die erste Handlung wird er los der Schuld, die er nicht bezahlen kann, durch die andere wird er los der Sünden, welche er nicht abtragen und für die er die damit verdiente Strafe nicht ausstehen oder ertragen kann. Durch Beide wird er absolvirt von Gottes Gericht, daß er sich weder um Schuld noch Uebertretung, weder einiger Anforderung noch bösen Urtheils zu befürchten hat.

 486. Damit aber das, was so eben gesagt worden ist, fest bestehe, ist zu beweisen, daß die Rechtfertigung geschehe durch Zurechnung der Gerechtigkeit Christi und des Verdienstes Christi, und daß sie geschehe durch Erlassung oder Vergebung der Sünden.

 487. Das Erstere wird bewiesen, α) weil es die heil. Schrift klar ausspricht, 1 Mos. 15, 6. „Abraham glaubte dem Herrn, und das rechnet er ihm zur Gerechtigkeit.“ Römer 4, 5. „Dem, der nicht mit Werken umgehet, glaubet aber an den, der die Gottlosen gerecht macht, dem wird sein Glaube gerechnet zur Gerechtigkeit;“