Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/256

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dieß Mittel zu gebrauchen, und das Seil von sich stößt; ein solcher kann wohl verhindern, daß er aus der Grube kommen, sich selbst aber kann er nicht heraushelfen. Wie nun bei einen Kranken zur Genesung genug ist, daß er sich der Verwendung des Arztes unterwerfe und ihr nicht widerstehe, und wie es einen in eine Grube Gefallenen zum Herauskommen genug ist, daß er sich heraufziehen lasse, da von beiden keiner etwas zur Sache thun kann, und sich allein leidend (passive) verhält, gleich also ist’s einem Menschen zur Bekehrung genug, daß er dem h. Geist nicht widerstrebe, sondern ihn in sich wirken lasse, ob schon er zu seiner Bekehrung nicht das Geringste thun kann.

 560. c) Die Früchte der Bekehrung. Solche sind theils eben diejenigen, die aus der Buße und Rechtfertigung folgen, als: Gottes Gnade und Barmherzigkeit, Friede des Gewissens, Besserung des Lebens, neuer Gehorsam und gute Werke; denn ein Bekehrter liebt Gott, darum liebt er auch dem Nächsten und begehrt, Gott den schuldigen Gehorsam und jeden möglichen Dienst zu erweisen, dem Nächsten aber Alles das, was er wünscht, daß ihm selbst geschehen möchte, Matth. 7, 12.

 561. Theils ist der Bekehrung Frucht die Freiheit des Willens, daß, wie der Mensch vor seiner Bekehrung nicht frei war, das Gute zu thun, nach der Bekehrung durch den h. Geist das Gute zu verrichten vermag. Röm. 6, 12. 13. „Lasset die Sünde nicht herrschen in eurem sterblichen Leibe, ihr Gehorsam zu leisten in ihren Lüsten, sondern begebet euch selbst Gott, als die aus den Todten lebendig sind, und eure Glieder