Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/299

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

heiligt, Ephes. 5, 26., weswegen sie gewiß Gottes Ordnung sein muß.

 640. e) Welches die Mittelsperson sei, durch welche die Taufe verrichtet wird? Gott hatte die Taufe angeordnet, aber er verrichtete dieselbe durch Johannes, Luc. 3, 3. Der Herr Christus taufte durch seine Jünger, Joh. 4, 1. 2. Also ist heut’ zu Tage (da Gott die Taufe nicht ohne Mittel verrichtet) die Frage: Wen Gott gebrauche, die Menschen zu taufen? Davon ist zwar schon §. 625. Bericht geschehen; aber insonderheit ist hier zu melden, daß eben Denjenigen zu taufen befohlen ist, welchen Gott das Lehramt aufgetragen hat; darum spricht er: Lehret alle Völker und taufet sie, und gehört die Taufe unter die Geheimnisse des Reiches Gottes, wovon Paulus schreibt 1 Corinth. 4, 1. „Dafür halte uns Jedermann, nämlich für Christi Diener u. s. w.“ Wenn nun ein Mensch zu taufen ist, so soll es der ordentliche Priester verrichten. Aber es entsteht dabei eine dreifache Frage.

 641. α) Ob auch ein solcher Prediger, der mit verführerischer Lehre umgeht, die Taufe recht verrichten könne? Antwort: die ketzerischen Lehrer sind zweierlei: Etliche halten die Einsetzung und Ordnung des Herrn Christi nicht, sondern nehmen etwas anderes als Wasser; oder taufen nicht im Namen des Vaters, des Sohnes und des h. Geistes, verändern also oder verstümpern diese Ordnung. Diese nun taufen nicht recht, nicht als ob sie ihrer Person halber untüchtig wären, sondern weil sie aus des Herrn Christi Befehl und Ordnung schreiten. Andere halten die Einsetzung der Taufe in allen