Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/300

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ihren Stücken unverändert, und diese mögen (ob schon Niemand, der ihren Irrthum erkennt, ohne Noth, von ihnen die Taufe empfangen, noch die Seinigen zu taufen ihnen zutragen soll) die Taufe auch völlig reichen, denjenigen zur ewigen Wohlfahrt, die sie empfangen.

 642. Dieses ist daher zu beweisen:

 weil der Menschen Unglaube Gottes Glauben nicht aufhebt, Röm. 3, 3. Wie nun ein ehrlicher Mann Glauben (Zusage) hält, wenn er eine zugesagte Gabe darreicht, ob’s schon durch einen bösen und untreuen Diener geschieht, also hält Gott Glauben (Zusage), wenn er in der Taufe uns die Wiedergeburt und andere Gaben widerfahren läßt, wiewohl der Diener, durch den sie verrichtet wird, seiner falschen Lehre halber unserm Herrn Gott nicht getreu ist;

 weil ein Jeglicher an seiner Taufe, wenn dieselbe richtig ist, zweifeln müßte, weil, wenn die Taufe nicht rechtmäßige Taufe wäre, sofern der Täufer in der Lehre irrte, niemand aber gewiß weiß, daß der Täufer in der Lehre richtig gewesen sei, kein Mensch gewiß sein könnte, ob er durch die Taufe in Gottes Gnadenbund eingetreten, also der Früchte der Taufe theilhaftig geworden sei;

 weil andern göttlichen Verrichtungen damit nichts benommen wird, wenn schon der Diener falsch glaubt, als z. B. den Opfern, welche nirgend darum getadelt werden, daß sie von verführerischen Priestern zugerichtet worden seien; wie auch die Jungfrau Maria ihr Opfer gebracht hat, als irrige Priester dem Gottesdienst vorstanden, Luc. 2, 24. Der Herr Christus hat selbst zu