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 weil klare Exempel vorhanden sind, daß Weibspersonen die Beschneidung verrichtet haben, als Zipora, Mosis Ehefrau, beschnitt ihren Sohn, 2 Mos. 4, 25. In der Verfolgung des Antiochus beschnitten gottselige Frauen ihre Kinder, 1 Maccab. 1, 63. 2 Maccab. 6, 10. So ist es ihnen auch in der Christenheit nicht verboten, dergleichen heilige Werke zu verrichten.

 645. f. Wen und womit man taufen solle?

 Wen man taufen solle? Wie Gott alle Menschen in seinen Gnadenbund aufnehmen will, so will er auch zur Taufe, (die ein Bund mit Gott ist), alle befördert wissen. Darum ist kein Mensch, groß oder klein, arm oder reich, Mann oder Weib, von der Taufe auszuschließen, wenn sie sich nicht selbst dazu ungeschickt machen.

 646. Ob die Kinder, bald nach ihrer Geburt, ehe sie zu ihrem rechten Verstand kommen und von Gottes Willen unterrichtet sind, getauft werden sollen? Darauf lautet die Antwort: Ja! und zwar aus folgenden Gründen:

 α) Weil der Herr Christus ein allgemeines Gebot gegeben hat: „Gehet hin in alle Welt und lehret alle Völker und taufet sie (Matth. 28, 19.). Unter dem Worte „alle Völker“ werden auch die kleinen Kinder begriffen. Wenn nun Gott seine Gnadenwerke weit und über alle Menschen erstreckt, so gebührt uns nicht, daß wir dieselben enger fassen oder Jemandem entziehen. Da nun Gott die h. Taufe allen Menschen ohne Unterschied mitzutheilen befiehlt,