Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/304

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so können und sollen wir von derselben Niemanden, also auch die Kindlein nicht ausschließen;

 β) weil die kleinen Kinder zudem Gnadenbunde unsers Gottes gehören. Denn also spricht der Herr Christus: „Der Kinder ist das Reich Gottes.“ Marc. 10, 14. Dieser Bund wird gemacht durch die h. Taufe, welche Petrus den Bund eines guten Gewissens mit Gott nennt. 1 Petri 3, 21. Daraus folgt: Wer zu dem Gnadenbund Gottes gehört, der soll getauft werden; die Kinder gehören zu dem Gnadenbunde, darum sollen sie auch getauft werden;

 γ) weil uns der Herr Christus diese ordentliche Regel vorgeschrieben hat: „Es sei denn, daß Jemand geboren werde aus dem Wasser und Geist, so kann er nicht in das Reich Gottes kommen.“ Joh. 3, 5. 1 Corinth. 15, 50. „Fleisch und Blut können das Reich Gottes nicht ererben.“ Daraus wird nothwendig geschlossen, Niemand kann in das Reich Gottes kommen, der Fleisch und Blut ist, die Kinder aber, die natürlicher Weise geboren werden, sind Fleisch und Blut, darum können die Kinder in das Reich Gottes nicht kommen; gleichwohl sollen sie nach Gottes Willen in sein Reich kommen, darum ist ihnen hochnoth, daß sie geistlicher Weise von Neuem geboren werden müssen, diese Wiedergeburt aber geschieht durch die h. Taufe, welche ist das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des heil. Geistes. Tit. 3, 5. Und der Herr Christus spricht, daß die Wiedergeburt geschehe aus dem Wasser und Geist; darum müssen die Kinder zur Taufe befördert werden.