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 δ) wie die Beschneidung vor Zeiten gewesen ist ein Siegel der Gerechtigkeit (Röm. 4, 11.) und ein Mittel des Bundes zwischen Gott und Abrahams Nachkommen (1 Mos. 7, 11. 12.), so ist, nachdem die Beschneidung abgeschafft worden, die heil. Taufe uns an Statt der Beschneidung, als der Bund eines guten Gewissens mit Gott (1 Petr. 3, 21.) gegeben worden. Wie nun Gott keinen Unterschied mit der Beschneidung im menschlichen Alter gemacht, sondern befohlen hat, die Kindlein am achten Tage zu beschneiden, und nicht erst, wenn sie des Bundes Handlung zwischen Gott und Abraham mit ihrem Verstande begreifen können: so will er auch im Neuen Testamente seine Gnade nicht enger spannen, und den armen Kindlein die Güter entziehen, die er ihnen vor Zeiten mitzutheilen befohlen hatte; sondern will, daß die Kinder ohne Ansehen ihres Alters und natürlichen Verstandes getauft und in seinen Gnadenbund aufgenommen werden, ehe sie noch der Natur nach ihre Vernunft gebrauchen können.

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 647. Sodann wird auch gefragt: Ob die Boshaftigen, Ketzerischen und Ungläubigen zu der Taufe zuzulassen seien? Antwort: Wer die Taufe nicht würdig empfangen kann, der soll auch nicht getauft werden, so lange er in dieser Unwürdigkeit bleibt. Diese Unwürdigkeit offenbart sich auf dreierlei Weise: durch falsche Lehre, durch grobe Sünden, durch Unwissenheit und Unglauben. Ist Jemand mit falscher irriger Lehre behaftet, oder hat sich in Sünden vertieft, daß er dem Geist Gottes widerstrebt, und also der gnädigen Wirkung nicht fähig ist, der ist nicht zu taufen, bis er Irrthum und Sünde abgelegt hat, nach Petri Rath, Apostelgesch. 2, 38.