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ist ein Bad der Erneuerung des heil. Geistes.

 651. g. Welches die eigentliche Form der Taufhandlung sei? Diese ist in dem Worte „taufet“ ausgedrückt. Denn ohne solche Verrichtung geschieht noch keine Taufe. Dabei sind zwei Dinge in Acht zu nehmen, nämlich: Was für eine Handlung dieses Wort für sich und in seinem eigentlichen Verstande bedeute, und was es in diesem Sacramente eigentlich heiße.

 652. Taufen heißt (§. 632.) eintauchen, besprengen und abwaschen. Es ist daher unnöthig, weitläuftig zu disputiren, ob die Täuflinge in’s Wasser eingetaucht oder begossen und besprengt werden müssen? weil das Taufen beiderlei Bedeutung mit sich bringt, und es gilt an sich selber gleich, wie es deswegen gehalten werde, insonderheit wenn man bei dem bleibt, was man gewohnt ist, damit Niemandem unnöthiger Weise ein Gewissen gemacht werde.

 653. Das Andere: Bei dieser Handlung ist nicht ein schlechtes Eintauchen oder Begießen befohlen, sondern daß solches geschehe im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des h. Geistes. Wie aber die Taufe keine Taufe ist, wenn man nicht eintauchet oder besprenget, so wäre es auch ein gemeines Bad und keine Taufe, wenn dasselbe nicht im Namen der h. Dreieinigkeit, Vaters, Sohnes und h. Geistes, verrichtet würde.

 Dieß Wort „im Namen“ zeigt erstlich an, daß man auf Befehl der h. Dreieinigkeit taufen solle, wie denn im Namen des Herrn gehen, reden, thun u. s. w.