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geistliche Kraft in sich haben, sondern daß 1) die Umstehenden der leiblichen sündlichen Geburt erinnert werden, wie wir alle (und also auch das zu taufende Kind) in Sünden empfangen und geboren, Ps. 51, 7., von Natur ein Kind des Zorns, Ephes. 2, 3. und sonach unter dem Reich und der Gewalt des Satans gehalten werde, wenn ihm nicht durch göttliche Gnade geholfen würde. Damit 2) denselben auch die Kraft und Wirkung der Taufe damit vorgebildet werde, daß, gleichwie dem Teufel geboten wird, das Kind von seiner Gewalt loß zu lassen, so durch die Taufe solches wirklich vollzogen und in der That verrichtet werde.

 659. Obwohl aber gern zugegeben wird, daß diese Erinnerung in einer andern und deutlichern Form geschehen könne, so folgt doch daraus ganz und gar nicht, daß solcher Ursache halber der Exorcismus abgeschafft werden solle und müsse, weil keine Ceremonie und kein Kirchengebrauch so vollkommen ist, der nicht verbessert werden möchte, und steht gleichwohl in der Kirche gehalten, dieselbe zu behalten oder zu ändern.

 660. γ) Das Zeichen des Kreuzes, womit der Täufling an der Stirn und Brust bezeichnet wird. Dieß geschieht nicht zu dem Ende, daß es eine sonderbare himmlische Kraft habe, geistliche Werke in den Täuflingen zu verrichten, sondern daß es eine vorhergehende Andeutung sei, daß sie sollen auf das Kreuz und den Tod Christi getauft und dadurch von des Satans Reich erlöset werden und mit Gott einen Bund machen. Andrer Ursachen halber wird dieser Gebrauch nicht beibehalten.