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des Gesetzes Probe, und ist sofern von dieser Mahlzeit, als ein unwürdiger Gast, nicht zu verwerfen.

 741. β) Durch’s Evangelium, daß er sich auch examinire, ob er wisse und glaube, daß Gott die Menschen, die gesündigt haben, nicht verstoßen, sondern zur Seligkeit bringen wolle, daß er zu dem Ende seinen Sohn dem menschlichen Geschlechte gegeben habe, der für ihre Sünden gebüßet und dem göttlichen Gerichte dafür genug gethan habe; ob er glaube, daß solcher gnädige Wille Gottes und solches Verdienst Christi ihn auch insonderheit angehe, daß Gott ihn geliebt und Christus sein Blut für ihn vergossen habe; ob er also nicht zweifle, daß ihm durch Christum alle Sünden vergeben seien; ob er auch dafürhalte, daß ihm Christus zur Versicherung dieser Vergebung im Abendmahl unter Brod und Wein seinen Leib und sein Blut darreiche. Will es in diesen Punkten fehlen, so sei er gewiß, daß er ganz und gar unwürdig sei, bei des Herrn Tisch zu erscheinen. Ist er aber dessen in seinem Herzen versichert (ob schon zuweilen Schwachheit mit unter läuft und ihn widrige Gedanken anfechten), so sei er gewiß, daß er recht würdig und wohlgeschickt erscheine, und es zum Leben empfange.

 742. f. Was die Umstände des Abendmahls seien? Nachdem diese bisher allermeist erklärt worden sind, so ist nun nur noch von dreien zu handeln übrig, als

 α) von der Zeit. Der Herr Christus hat es eingesetzt am Abend, daher es Abendmahl heißt, in der Nacht, daher es das Nachtmahl genannt wird. Man sehe nun an die Zeit des Jahres oder des Tages