Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/366

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Strafpredigt hochnöthig, daß dadurch die falschen Lehrer und bösen, unbußfertigen Sünder zurecht gebracht werden. Wegen Beider entstehen Fragen, die zu beantworten nöthig sind:

 Ob ein Prediger seinem Amt genug gethan habe, wenn er allein die seligmachende Lehre seinen Zuhörern vorgetragen hat, daß ihm weder nöthig sei, noch wohl anstehe, daß er die falsche Lehre öffentlich anziehe und widerlege? Wenn’s in der Kirche Christi allzeit so ruhig wäre, daß keine Verführung zu besorgen wäre, so wäre es vergeblich, Andere zu widerlegen, wovor man sich nichts zu befürchten hätte. Weil aber allzeit unter uns Rotten sind, 1 Corinth. 11, 19., und ein jeder Kirchendiener stets zu befürchten hat, daß ihm seine Zuhörer von der heilsamen Lehre abgeführt werden möchten, so stehet ihm nicht frei, davon zu schweigen, sondern er soll ihnen ernstlichen Widerstand thun, und zwar aus folgenden Gründen:

 754. Einmal, „weil ein Lehrer mächtig sein soll, nicht allein zu vermahnen durch die heilsame Lehre, sondern auch zu strafen die Widersprecher, denn es sind viel freche und unnütze Schwätzer und Verführer, welchen man muß das Maul stopfen, Tit. 1, 9. ff. 2 Timoth. 2, 24. 25. „Strafe die Widerspenstigen, ob ihnen Gott dermaleins Buße gebe,“

 755. Für das Andere: weil Christus und seine Apostel vor der falschen Lehre heftig und ernstlich gewarnt und mit den Verführern gestritten haben. Von Christo wissen wir, wie vielfältig er vor den Pharisäern und Schriftgelehrten gewarnt, Matth. 16, 6. ff.