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ihrem Gebiet verweist u. s. w., so hat Gott, die höchste Obrigkeit, den Lehrern eine gleiche geistliche Gewalt in seiner Kirche zu üben gegeben.

 767. Insonderheit aber, so viel den Löseschlüssel oder Erlassung der Sünden anbetrifft, ist zu wissen,

 α) daß ein jeder bußfertiger Sünder alsbald, wenn er sich zu Gott bekehrt, Vergebung seiner Sünden erlangt, auch zuvor von Sünden los gesprochen wird. So der Zöllner, Luc. 18, 13., da er in seinem Herzen die Reue empfand und zur Gnade Gottes Zuflucht nahm, waren ihm allbereits seine Sünden vergeben. Apost. Gesch. 13, 39. „Wer an diesen (Jesum) glaubt, der ist (von Sünden) gerecht.“ Röm. 4, 5. „Wer glaubt an den, der die Gottlosen gerecht macht, dem wird sein Glaube gerechnet zur Gerechtigkeit.“

 768. β) Daß die Vergebung der Sünden durch die Predigt des Evangeliums allen Bußfertigen angekündigt werde. Denn das Osterlamm sollte ein Amt der Versöhnung sein, 2 Corinth. 5, 8., und die Apostel sollten Buße und Vergebung der Sünden unter allen Völkern predigen. Luc. 24, 47.

 769. γ) Daß nichts desto weniger ein solcher Mensch durch die ordentliche Gewalt von Sünden losgesprochen werden könne. Wie auch Derjenige, der durch ein Urtheil von Banden losgesprochen ist, gleichwohl durch Gewalt der Obrigkeit aus dem Gefängnisse geführt und los gemacht wird. So wurde der Zöllner gerechtfertigt, da er sein demüthiges Gebet zu Gott that, ob er schon durch die Buße, welche ihn zum Tempel getrieben, bereits von Sünden los war. Deßgleichen