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„Die alten Weiber sollen gute Lehrerinnen sein“), so sind sie doch zu dem ordentlichen öffentlichen Predigtamt nicht zu bestellen, 1 Corinth. 14, 34. „Eure Weiber lasset schweigen in der Gemeine, denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie reden, sondern unterthan sein.“ 1 Timoth. 2, 12. „Einem Weibe gestatte ich nicht, daß sie lehre.“ Es wäre denn, daß es an tüchtigen Männern ganz und gar fehlte, und sich bei gottseligen Weibern besondere Gaben fänden, wie z. B. Phöbe zu Cenchrea gewesen ist, Röm. 16, 1., Tryphena, Tryphosa und Persida, V. 12., die in dem Herrn viel gearbeitet haben. Sodann müssen es auch Männer sein, die zum rechten Alter gekommen sind. Denn in diesem Amte zu dienen, sind keine Sünder geschickt, auch die nicht, welche wegen beschwerlichen Alters zu wichtigen Geschäften unvermögend sind. Außer diesem ist kein Alter von dem Predigtamte ausgeschlossen, nicht das hohe Alter, Philem. 9, auch nicht die Jugend, 1 Timoth. 4, 12. „Niemand verachte deine Jugend,“ Jerem. 1, 7. „Sage nicht, ich bin zu jung, sondern du sollst gehen, wohin ich dich sende, und predigen, was ich dich heiße.“ Es müssen aber solche Männer sein, die ihres Leibes Gesundheit halber zu den Verrichtungen dieses Amtes geschickt sind. Findet sich an Jemanden ein Leibesgebrechen, das ihm doch in seinen Geschäften nicht hinderlich ist, so mag er, dessen ungeachtet, zum Amte wohl gebraucht werden. Würde ihm aber das Gebrechen das Amt nicht nach Gebühr verrichten lassen, so ist’s besser, daß er das Amt nicht annehme, als daß er es nur zur Nothdurft verrichten sollte. Es ist sodann zu sehen:

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