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der Gemeine zu Jerusalem, Cap. 2, 47. 4, 23. u. s. w. Und so sind die verschiedenen Kirchen in Ober- und Nieder-Deutschland, Sachsen, Hessen u. s. w.

 807. c) Was für eine Kirche nun hier verstanden werde? Es ist hier nicht die Rede von der triumphirenden Kirche, sondern von der auf dieser Welt streitenden; auch nicht die Rede von den Particular-Kirchen, die hin und wieder an gewissen Orten zu finden sind, sondern von der allgemeinen, die sich durch die ganze Welt erstreckt. Weil aber diese entweder sichtbar oder unsichtbar ist, und die Rechtgläubigen, die zur unsichtbaren Kirche gehören, sich nicht immerdar zugleich in der unsichtbaren finden, so ist zu wissen, daß hier von beiden gehandelt werde, jedoch unterschiedlich. Denn redet man von der äußerlichen Versammlung, so ist damit die sichtbare Kirche gemeint; redet man aber von der geistlichen Einigkeit im Glauben, so wird die unsichtbare verstanden, wie solches zum Theil aus vorhergehenden Erklärungen, zum Theil aus Anderem, das hernach von der Kirche gesagt werden wird, leicht abzunehmen ist.

 808. d) Was für Personen zu der christlichen Kirche eigentlich gehören? Davon ist unterschiedlich zu reden, nämlich zu der unsichtbaren Kirche gehören allein die, welche ohne falschen Schein den rechten Glauben im Herzen haben und dadurch dem Herrn Christo geistlich verbunden sind; die nun im Glauben stehen, sind die rechten Gliedmassen der Kirche, es sei sonst ihre Ankunft und Gelegenheit beschaffen, wie sie will. Hingegen da, wo der rechtschaffene Christenglaube nicht ist, kann kein äußerlicher Schein (Ansehen, noch Hohheit) helfen, sondern alle Ungläubigen