Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/416

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So aber mit dem Gewissen zu verfahren, ist a) der Kirche nicht erlaubt, auch hat sie b) es niemals ausgeübt, vielmehr hat c) der Herr Christus es verboten, Luc. 6, 55. 56. Als er von den Samaritern nicht aufgenommen ward, V. 53., und Jacobus und Johannes darüber so erzürnt wurden, daß sie Feuer vom Himmel fallen und sie verzehren lassen wollten, that ihnen der Herr Einhalt und sprach: „Wisset ihr nicht, welches Geistes Kinder ihr seid? Des Menschen Sohn ist nicht gekommen, der Menschen Seelen zu verderben, sondern zu erhalten.“

 840. Es besteht der Kirche Gewalt vornämlich in guter Ordnung und gutem Regiments sowohl was die Bestellung des Predigtamtes und die Ceremonieen bei dem Gottesdienste, als auch die Strafe der Halsstarrigen anbelangt. Dieß haben wir zum Theil gesehen, als von dem Beruf und der Gewalt des Predigtamtes gehandelt worden ist, zum Theil soll es jetzt betrachtet werden, nämlich:

 α) Es ist der Kirche freigelassen, die Ceremonieen nach ihrem Gefallen frei zu ordnen, jedoch mit gewissem Maß. Die Ceremonieen beim Gottesdienste des alten Testaments sind von Gott in allen Punkten verordnet gewesen (wie das dritte Buch Mosis darthut), aber in Christi Kirche sind keine Umstände des Gottesdienstes absonderlich geboten, sondern in der Kirche Freiheit gestellt worden, nur daß alles nach der Regel gerichtet sei: „Lasset alles ordentlich und ehrlich zugehen.“ 1 Corinth. 14, 40. Und V. 26.: „Lasset Alles zur Besserung geschehen.“ Was sonst Paulus von dem Hauptentblößen oder bedecken bei dem gemeinsamen Gebete, 1 Corinth.