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11, 4. 5.), von der Ordnung des Lehrens (1 Corinth. 14, 27. ff.), den Christen zu Corinth vorgeschrieben hat, das bindet uns heutzutage nicht, wie auch die Kirche niemals solches alles als ein allgemeines Gebot aufgenommen hat. Es steht der Kirche also frei, die Ceremonieen und Gebräuche nach ihrem Gefallen zu setzen, wie solche in Gottes Haus und in der Versammlung der Heiligen ehrlich stehen, und sich findet, daß es zur guten Ordnung und zur Besserung der Gemeine dienen mag.

 841. β) Kein Stand der Kirche, oder auch einzelne Person, hat Macht, dasjenige, was die Kirche geordnet hat, nach Gefallen zu ändern und abzuschaffen. Soll alles ehrlich und ordentlich zugehen, so darf das nicht nach eines Jeden Sinn geändert werden, was die ganze Gemeine gesetzt hat, weil daraus vielfältige Verwirrung und Unordnung entstehen müßte. Wer demnach etwas solcher Ordnung der Kirche zuwider thut, der versündigt sich gröblich wider die Autorität der Kirche, indem er aus eigenem Vornehmen abthut, was sie durch göttliche Macht festgesetzt hat.

 842. γ) Wiewohl die Kirche den Gebräuchen beim Gottesdienst zu jeder Zeit ab- und zuthun mag, was sie will, so steht doch in ihrer Gewalt nicht, den Feinden göttlicher Wahrheit, die solche Gebräuche anfechten, zu weichen, und ihnen zu Gefallen etwas zu ändern. Der Apostel hielt die Beschneidung für ein freies Mittelding, denn er selbst beschnitt den Timotheus, Apost. Gesch. 16, 3. Als aber die falschen Apostel forderten, die Christen müßten sich