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hat daher drei Hauptstände verordnet, in die er Alle gesetzt, welche er in seine Kirche aufnimmt, den Lehrstand, den Regierstand, den Hausstand. In den ersten gehören Lehrer und Prediger; in den andern Regenten und Unterthanen, in den dritten Herren und Frauen, Knechte und Mägde, auch Aeltern und Kinder.

 Daß Gott den Lehrstand verordnet hat, ist im vorigen Kapitel zur Genüge ausgeführt worden. Den Hausstand hat er bald nach dem Sündenfall gestiftet, 1 Mos. 3, 17.: „Mit Kummer sollst du dich auf dem Acker nähren dein Lebenlang, Dornen und Disteln soll er dir tragen.“ Diesen Stand hat er auch ohne Jemandes Einrede bisher erhalten.

 Der Regierstand kommt auch von Gott her. „Durch mich regieren Könige und die Rathsherren setzen das Recht,“ spricht die göttliche Weisheit, Sprüchw. 8, 15. „Wo aber eine Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet,“ Röm. 13, 1.

 844. Bei Betrachtung des Regierstandcs ist nicht zu übergehen: Ob auch in Christi Kirche, und nachdem er die Menschen gelehrt hat, eine weltliche Obrigkeit sein solle? Wir antworten: Ja!

 α) weil die Obrigkeit von Gott selbst eingesetzt, weder durch Christum, noch durch seine Apostel abgeschafft und aufgehoben worden ist, insonderheit, weil der Herr Christus mit solchen Menschen zu schaffen hatte, die im Stande der Obrigkeit waren, als dem Hauptmann zu Capernaum, Matth. 8, 5. ff., dem Königischen,