Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/443

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dergleichen aus der h. Schrift nicht beweisen könne; auch ist hieran wenig gelegen; man forsche, wie man wolle, so bleibt doch dieß in stetem Zweifel, weil uns nichts davon geoffenbaret ist. Vielmehr aber müssen wir uns fleißig hüten, daß wir nicht an denselben Ort kommen und mit ewigem Schaden erfahren, wo er sei.

 885. Im Papstthume sind neben diesen Orten noch andere drei Vorburgen der Hölle gedichtet worden, nämlich eine Stelle für die Kinder, welche ohne Taufe absterben, eine andere für die h. Väter, die vor Christi Auferstehung gestorben sind, und das Fegfeuer.

 In den ersten beiden Orten sollen die Seelen keine Qual leiden, aber doch zu dem Anschauen der göttlichen Majestät nicht gelangen. Weil aber dieses in Gottes Wort nicht zu finden ist, auch durch keine unfehlbare Nachricht erkundet werden kann, und diese Verstorbenen entweder im seligmachenden Glauben abgeschieden und in den Schooß Abrahams aufgenommen sind und da getröstet werden, Luc. 16, 25., oder ohne Glauben gestorben und also verdammt werden, Marc. 15, 16., endlich die vor Christi Leiden selig Abgeschiedenen der himmlischen Seligkeit ohne solchen Verzug theilhaftig gewesen sind, wie die Exempel Mosis und Elias beweisen, Matth. 17, 3., ihr bleibt gewiß, daß solches ein lauteres nichtiges Gedicht sei.

 886. Vom Fegfeuer wird im Papstthume also gelehrt: Die Menschen, welche im Glauben abgestorben sind, jedoch ihre begangenen Sünden in diesem Leben noch nicht alle ausgebüßet haben, müssen in ein Feuer kommen, das dem höllischen gleich sei, und darinnen so lange gequält werden, bis sie, von allen Sünden rein, in das ewige Leben aufgenommen werden. Ein solches