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Warten des Gerichts und der nachfolgenden ewigen Verdammniß. Ob nun gleich an dergleichen Fragen nicht viel gelegen ist, so ist doch der Schrift gemäßer, wenn man sagt, daß die Gerechten alsbald nach ihrem Tode in die Seligkeit, und die Ungerechten in die Verdammniß gerathen, weil es nicht allein des Herrn Christi Parabel Luc. 16, 22. 23. klar gibt, sondern auch andere Schriftzeugnisse es bekräftigen, Joh. 5, 24. „Wer mein Wort höret u. s. w., der hat das ewige Leben, und kommt nicht in das Gericht, sondern ist vom Tode zum Leben hindurchgedrungen.“ Offenb. 14, 13. „Selig sind, die in dem Herrn sterben, von nun an.“ Dazu kommt das Exempel des Schächers, der am Tage seines Todes mit dem Herrn Christo im Paradiese war. Daß aber das Gericht noch nicht öffentlich gehalten ist, daran liegt nichts, weil wer nicht glaubet, schon gerichtet ist, Joh. 3, 18., und das Gericht nicht über die Seelen allein, sondern über den ganzen Menschen ergehen wird, auch das schreckliche Warten des Gerichts den Verdammten ihr Urtheil vorhalten und sie mit unaussprechlichen Schmerzen quälen würde. Indessen bleibt doch dabei, wenn der Baum fället, er falle gegen Mittag oder Mitternacht, auf welchen Ort er fällt, da wird er liegen. Pred. Sal. 11, 3.

 898. Das Dritte, welches nach diesem Leben alle Menschen gemein haben, ist die Auferstehung der Todten, von welchem Artikel folgende fünf Stücke zu behalten sind.

 α) Ob die Todten auferstehen werden und woher dieses zu erkennen sei? Die unvernünftigen Thiere, wenn sie sterben, kommen nimmermehr wieder zum Leben, der Mensch aber hat von den