Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/55

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in der Wüste, da bebet die Erde, und die Himmel trofen vor diesem Gott in Sinai“ u. s. w. Da nun dieses zwei große göttliche Werke sind, die keinem Andern so, wie dem Herrn zugeschrieben werden können, aber der Sohn derselbe Herr ist, der in die Höhe gefahren u. s. w., so folgt, daß er auch derjenige sei, der die Kinder Israel aus Aegypten geführt und ihnen das Gesetz gegeben, demnach Gottes eigene Werke verrichtet hat, und also wahrhaftiger Gott sei.

 118. Daß die andere Person ein wahrer Gott ist, erhellet zum Vierten auch daraus, weil dem Sohne göttliche Ehre gegeben wird. Gott behält seine Ehre allein, und gibt sie keinem Andern. Jes. 42, 8. „Ich will meine Ehre keinem Andern geben.“ Es sind aber alle Christen verbunden, den Herrn Jesum mit göttlichem Dienste zu ehren. Joh. 5, 22. 23. „Der Vater hat alles Gericht dem Sohne gegeben, auf daß sie alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren.“ Den Vater aber ehret man mit göttlicher Ehre, darum soll man auch den Sohn mit göttlicher Ehre ehren. Die Gott gebührende Ehre besteht

 119. a. im Anbeten, 5 Mos. 10, 20. Matth.4, 10. „Du sollst anbeten Gott deinen Herrn und ihm allein dienen.“ Von dem Sohne steht Hebr. 1, 6. geschrieben: „Da er einführet den Erstgebornen in die Welt, spricht er: Es sollen ihn alle Engel Gottes anbeten.“ Am jüngsten Gerichte wird er, als der allgemeine Richter, angebetet werden, denn ihm müssen sich alle Kniee beugen, und alle Zungen Gott bekennen, Röm. 14, 11. Dieß Kniebeugen ist eine Anrufung Gottes, dem sie auch als eine besondere Ehre