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 125. Ferner gebühren c. dem h. Geiste persönliche Offenbarungen und Erscheinungen. Deren sind insonderheit zwei in der Geschichte des N. Testamentes aufgezeichnet. Die eine, die bei der Taufe Christi geschehen ist, beschreibt vor andern St. Lucas sehr deutlich Cap. 3, 21. 22. „Es begab sich, da Jesus getauft war, daß sich der Himmel aufthat, und der h. Geist fuhr hernieder in leiblicher Gestalt auf ihn, wie eine Taube.“ Diese Erscheinung hat Johannes Cap. 1, 32. als sichtbar beschrieben: „Ich sahe, daß der Geist herab fuhr wie eine Taube vom Himmel, und blieb auf ihm.“ – Die andere Offenbarung ist am Pfingsttage geschehen. Daß er daselbst in sichtbarer Gestalt erschienen ist, ist aus dem abzunehmen, daß die Geschichte meldet, „er setzte sich auf einen jeglichen unter ihnen.“ Apost. Gesch. 2, 3. Dieses Alles kann von einer göttlichen Kraft, Eigenschaft oder Wirkung nicht gesagt werden, sondern allein von einer selbstständigen Person, die allein in sichtbarer Gestalt sich offenbaren kann.

 126. Weiter d. werden dem h. Geiste persönliche Eigenschaften zugeschrieben, nämlich Verstand und Wille. Daß aber der heil. Geist den göttlichen Verstand habe, auch den Willen gebrauche, ist aus den angeführten Werken, der Erschaffung, Regierung der Welt, der Austheilung der geistlichen Gaben, wie er will u. s. w., offenbar.

 127. Es werden dem heil. Geiste auch e. persönliche Accidenzien oder Zufälle zugeschrieben, als

 daß wider ihn gesündigt wird, Matth. 12, 31. Die Lästerung wider den h. Geist wird den Menschen nicht vergeben.