Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche | |
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c. daß er das menschliche Wesen durch seinen Geist geheiliget hat. Ephes. 5, 26. 27. Die Erbsünde hat er nicht geheiligt;
d. daß er das menschliche Wesen am jüngsten Tage zum ewigen Leben auferwecken wird. Joh. 6, 54. Die Erbsünde wird Gott zum ewigen Leben nicht auferwecken, sondern den Menschen von dieser und anderer Schwachheit reinigen, 1 Cor. 15, 43. Darum ist die Erbsünde nicht das menschliche Wesen selbst.
194. Wenn gefragt wird, was für Früchte die Erbsünde getragen habe? so ist auf zweierlei zu sehen: Einmal auf den Menschen, welcher gesündigt hat, hernach auf Gottes Gericht, welches die Sünde zu strafen hat. Von Gottes Gericht soll im folgenden Kapitel gehandelt werden. So viel den Menschen betrifft, sind dreierlei Früchte, welche von der Erbsünde herkommen, nämlich der zeitliche oder leibliche Tod, die Verderbung aller Kräfte und die wirkliche Sünde.
195. Die erste Frucht ist der zeitliche oder leibliche Tod. Gott hatte den Menschen bedrohet, daß er, wenn er von dem verbotenen Baume essen
Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche. , Altdorf bei Nürnberg 1844, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heinrich_Brandt_-_Darlegung_der_Glaubenslehre_der_evangelisch-lutherischen_Kirche.pdf/89&oldid=- (Version vom 19.9.2016)