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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/128

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Ferner, wenn Unfähigkeit zu solcher Handlung manchmal aus natürlicher Kälte oder natürlichem Mangel sich einstellt, und man fragt, wie man unterscheiden könne, was infolge von Hexerei geschehen sei und was nicht, so antwortet Hostienis in seiner Summa (mag es auch nicht öffentlich zu predigen sein): Wenn die Rute sich gar nicht bewegt, so daß (d)er (Mann) niemals (sein Weib) erkennen konnte, so ist dies ein Zeichen von Kälte; aber wenn sie sich bewegt und steift, er aber nicht vollenden kann, so ist das ein Zeichen von Hexerei.

Noch ist zu bemerken, daß die Hexerei nicht nur geschieht, daß jemand seine Handlung nicht vollbringen kann, sondern sie geschieht auch bisweilen, daß ein Weib nicht empfängt oder Frühgeburten tut. Aber man beachte wohl, daß nach den Satzungen des Kanon jeder, der Rachgier zu befriedigen oder aus Haß einem Manne oder einer Frau etwas angetan, daß er nicht zeugen und sie nicht empfangen kann, für einen Mörder gilt, extra de homic.: Si aliquis.

Man merke auch, daß der Kanon ebenso redet von den lockeren Liebhabern, die ihren Geliebten Tränke reichen, damit sie nicht in Verlegenheit kommen, oder auch bestimmte Kräuter, die die Natur allzu sehr erkälten, ohne Hilfe der Dämonen. Daher sind sie wie Mörder zu bestrafen, auch wenn sie reuig sind. Die Hexen aber, die durch Hexenkünste derlei bewirken, sind nach den Gesetzen aufs Härteste zu strafen, wie oben, in der ersten Frage, festgestellt ist.

Und zur Lösung der Argumente, wo die Schwierigkeit sich zeigt, ob den ehelich Verbundenen derlei zustoßen könne, ist weiter zu bemerken, daß, wenn auch aus dem Festgesetzten die Wahrheit darüber nicht erhellt, doch wahr und wahrhaftig solches den in der Ehe wie den außerhalb derselben Befindlichen geschehen kann. Und ein kluger Leser, der Bücher in Menge hat, wird Stoff finden bei den Theologen wie den Kanonisten, besonders extra de frigidis et maleficiatis und IV, 34, die beide übereinstimmen und zwei Irrlehren, besonders über die ehelich Verbundenen, zurückweisen, welche zu meinen schienen, daß eine solche Behexung unter ehelich Verbundenen nicht stattfinden könne, mit Anführung jener Gründe, daß der Teufel die Werke Gottes nicht zerstören könne.

Und der erste Irrtum, der von ihnen zurückgewiesen wird,

stammt von denen[1], die sagten, Hexerei sei nicht in der Welt,

  1. In meinen Texten steht „est contra eos“. Es ist das wohl nur der lässigen Schreibweise zur Last zu legen. Eigentlich will der Verfasser sagen: Die Widerlegung der Irrlehren richtet sich zuerst gegen diejenigen, welche .... Statt dessen schreibt er: Der erste Irrtum, der von ihnen zurückgewiesen wird, ist gegen diejenigen, welche ....
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/128&oldid=- (Version vom 14.9.2022)