Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
|
fünfzehn junge Männer in grünen Kleidern, so wie die Reiter zu gehen pflegen; und die Tante sagte zu ihr: „Wähle dir einen von diesen Jünglingen aus, und wen du willst, den will ich dir geben, und er wird dich zur Braut machen!“ Und als jene sagte, sie wolle gar keinen, ward sie arg von der Tante geschlagen, willigte darum ein und schloß das Bündnis auf die angegebene Weise. Sie sagte aus, daß sie öfters in der Nacht über weite Strecken mit ihnen geflogen sei, ja sogar von Straßburg nach Köln.
Das ist übrigens diejenige, bei deren Erwähnung im ersten Teile wir versprachen, wir wollten darlegen, ob die Hexen wahr und körperlich von den Dämonen von Ort zu Ort getragen würden: und zwar wegen der Worte des Kanons Episcopi XXVI, 5, wo der Text meint, es geschehe nur in der Einbildung, während sie jedoch bisweilen wirklich und körperlich ausfahren. Denn als jene Hexe gefragt ward, ob sie nur in der Einbildung und Phantasie, von den Dämonen getäuscht, ausführen, antwortete sie, auf beide Weisen, wie denn auch der wahre Sachverhalt ist, wie weiter unten über die Weise, örtlich auszufahren, erklärt werden wird.
Sie sagte auch, daß der größte Schaden bereitet würde von den Hebammen, weil sie meist die Kinder zu töten oder den Dämonen preiszugeben hätten. Sie sei von ihrer Tante furchtbar geschlagen worden, weil sie einen versteckten Topf öffnete, in dem sie viele Köpfe von Kindern fand. Und noch vielerlei berichtete sie, nachdem sie, wie billig, einen Eid geleistet, daß sie die Wahrheit aussagen wollte. Ihren Berichten über die Art des Bündnisschließens wird unbedenklich Glauben geschenkt, auch um dessentwillen, was der erwähnte Johannes Nider, jener hervorragende Gelehrte, der sich noch zu unseren Zeiten durch wunderbare Werke hervorgetan, in seinem Formicarius erwähnt, und zwar nach dem Berichte eines Inquisitors der Diözese der Aeduer (?), der in eben dieser Diözese viele der Hexerei Angeklagte inquirierte und einäschern ließ. Er sagt nämlich: „Aus dem Munde des erwähnten Inquisitors habe ich erfahren, daß im Herzogtum Lausanne einige Hexen die eigenen Kinder gekocht und gegessen hatten.“ Die Art aber, solche Kunst zu lernen, war, wie er sagt, die, daß die Hexen in eine festgesetzte Versammlung kamen und durch ihre Macht den Dämon wahrhaftig in der angenommenen Gestalt eines Menschen erblickten. Ihm hatte der Schüler notwendig das Versprechen zu geben, das Christentum zu verleugnen, niemals das Abendmahl anzubeten und das Kreuz mit Füßen zu treten, wo er es heimlich tun könnte.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/215&oldid=- (Version vom 1.8.2018)