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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/216

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Es folgt ein anderes Beispiel von demselben. Es ging allgemein das Gerücht, wie der Richter Petrus in Boltingen berichtet, daß im Berner Lande dreizehn Kinder von Hexen verzehrt worden seien, weshalb auch die öffentliche Gerechtigkeit ziemlich hart gegen solche Meuchelmörder verfahren sollte. Als nun Petrus eine gefangene Hexe fragte, auf welche Weise sie die Kinder verzehrten, antwortete sie: „Die Weise ist die folgende: Besonders stellten wir den noch nicht getauften Kindern nach, aber auch den getauften, besonders wenn sie nicht mit dem Zeichen des Kreuzes oder durch Gebete geschützt werden. (Leser, merke, daß sie auf Betreiben des Teufels deshalb besonders den Ungetauften nachstellen, damit sie nicht getauft werden.) Diese töten wir, wenn sie in der Wiege oder an der Seite der Eltern liegen, durch unsere Zeremonien, und während man glaubt, daß sie erdrückt oder sonst aus einem Grunde gestorben sind, stehlen wir sie heimlich aus der Gruft und kochen sie in einem Kessel, bis nach Ausscheidung der Knochen das ganze Fleisch fast trinkbar flüssig wird. Aus der festen Masse machen wir Salben, um unsere Wünsche, Künste und Fahrten bequem ausführen zu können, die flüssige Masse aber füllen wir in eine bauchige Flasche; wer hiervon unter Hinzufügung etlicher Zeremonien trinkt, wird sofort Mitwisser und Meister unserer Sekte.“[WS 1]

Es folgt mit Bezug hierauf noch eine andere, deutlichere und klarere Weise. Ein junger Mann nämlich, der samt seinem Weibe, einer Hexe, gefangen worden war und getrennt von ihr in einem besonderen Turme verwahrt wurde, sagte vor dem Berner Gerichte aus: „Wenn ich für meine Taten Verzeihung erlangen könnte, würde ich alles, was ich von der Hexerei weiß, gern offenbaren, denn ich sehe, daß ich werde sterben müssen.“ Und als er von den anwesenden Gelehrten gehört hatte, er könne jedwede Verzeihung erlangen, wenn er wahrhafte Reue empfände, da ging er freudig in den Tod und berichtete von den Arten der ersten Befleckung. Er sprach: „Die Ordnung, in der auch ich verführt bin, ist die folgende: Zuerst muß der zukünftige Schüler am Sonntage, bevor das Weihwasser geweiht wird, mit den Meistern in die Kirche gehen und dort vor ihnen Christum, den Glauben, die Taufe und die allgemeine Kirche verleugnen. Darauf muß er dem Magisterulus, d. h. dem kleinen Magister (denn so und nicht anders nennen sie den Dämon) die Huldigung darbringen. (Hier ist zu bemerken, daß diese Art mit den anderen, erwähnten übereinstimmt). Es hindert nicht, daß der Dämon, wenn ihm die Huldigung dargebracht wird,

  1. Vorlage: Sekte.
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/216&oldid=- (Version vom 1.8.2018)