Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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einige Mittel bekommen, andere aber nicht; wie ich glaube, weil wegen verschiedener Hindernisse, wie oben berührt ist, nicht alle Behexungen gleichermaßen gelöst werden können. Und zwar lösen diese die Behexungen unter ausdrücklicher Anrufung der Dämonen, nach dem zweiten Mittel, welches (gleichfalls) unerlaubt ist, jedoch nicht so wie das erste. –
Das dritte Mittel aber (ist das), welches unter gewissen abergläubischen Zeremonien ausgeübt wird; jedoch wird es nicht zum Schaden einer Person noch durch offenkundige Hexer betrieben; wie die Erfahrung bezeugt, auf folgende Weise: In der Stadt Speyer legte ein gewisser Marktkaufmann dar, daß ihm folgender Fall zugestoßen sei: „Als ich mich im Schwabenlande in einem gewissen Schlosse von Adligen aufhielt und eines Tages nach dem Frühstück mit zwei jungen Herren zusammen nach Salat über eine Wiese dahinschritt, kam uns eine Frau entgegen; und als sie von weitem noch näher kam und von den beiden jungen Herren erkannt wurde, sagte einer von ihnen zu mir die Worte: „Schütze dich schnell mit dem Zeichen des Kreuzes!“ und ähnlich ward auch der andere auf der anderen Seite ebendazu ermahnt. Als ich aber nach dem Grunde dieser Furcht fragte, antworteten sie: „Ei, die schlimmste Hexe der ganzen Provinz kommt uns jetzt entgegen; denn sie versteht die Menschen durch den bloßen Blick zu behexen.“ Da warf ich mich in die Brust und prahlte, daß ich solche nie gefürchtet hätte; siehe, kaum hatte ich die Worte ausgesprochen, als ich fühlte, daß ich schwer am linken Fuße verletzt war, so daß ich ohne heftigen Schmerz den Fuß nicht vom Fleck bewegen noch einen Schritt tun konnte, weshalb auch die anderen schleunigst aus dem Schlosse durch einen Boten für mich ein Pferd kommen ließen und mich dorthin zurückbrachten. Als aber drei Tage hindurch die Schmerzen zunahmen, gingen die vorgenannten Bewohner, welche einsahen, daß mir eine Behexung angetan sei, einen gewissen Bauer an, der eine Strecke von einer Meile wohnte, und von dem sie wußten, daß er durch eine gewisse Kunst Behexungen behöbe, und legten ihm den Fall vor. Er kam schleunig, besah den Fuß und sagte: „Ich will eine Probe machen, ob es Euch infolge eines natürlichen Mangels zugestoßen ist; und wenn es Euch infolge einer Behexung betroffen hat, werde ich Euch mit Gottes Hilfe kurieren; wenn aber nicht, werden wir mit natürlichen Heilmitteln vorgehen müssen.“ – Ich aber sagte: „Wenn ich ohne abergläubische Handlung mit Gottes Hilfe kuriert werden kann, will ich es gern annehmen, da ich mit dem Teufel nichts gemein haben will und seine Hilfe nicht mag.“ In demselben Sinne antwortete auch der Landmann:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/327&oldid=- (Version vom 1.8.2018)