Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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von den sieben Bedingungen, welche für Sprüche und Segen erforderlich sind, daß jemand imstande sei, derlei bei sich zu tragen; und drittens, wie die Krankheit zu exorzisieren und der Dämon zu beschwören sei; zweite Hauptfrage, was zu tun sei, wenn die Gunst der Gesundung durch Exorzismen nicht erreicht wird, und drittens, bezüglich der Heilmittel nicht sowohl in Worten als in Werken; mit den Lösungen gewisser Argumente.
Zum ersten ist die Meinung des Doktor Thomas, IV, dist. 23 (zu hören): „In der Zunft der Exorzisten,“ sagt er, „und in allen anderen geringeren Ständen wird, wenn sie verliehen werden, die Befugnis übernommen, daß der und der das und das von Amts wegen tun könne (nämlich exorzisieren). Ebenso kann das auch erlaubterweise von solchen ausgeführt werden, die nicht zur Zunft gehören, wiewohl sie das nicht von Amts wegen haben; so wie auch in einem nicht geweihten Hause die Messe abgehalten werden kann, wiewohl die Weihe der Kirche dazu eingesetzt ist, daß man dort die Messe abhalte. Aber dies fällt dann mehr unter die gratis verliehene Gnade als unter die Gnade des Sakramentes.“ – Auf Grund dieser Worte kann man sagen: Wenn es auch zur Befreiung eines Behexten gut ist, daß ein Exorzist mitwirkt, der die Macht hat, angehexte Krankheiten zu exorzisieren, so können doch bisweilen auch fromme Personen ohne Exorzismen oder mit ihnen derartige Krankheiten verscheuchen. Man berichtet nämlich von einer ganz armen und darum überaus frommen Jungfrau, deren Freund am Fuße durch Behexung gar gewaltig verletzt worden war, wie sich aus dem Urteil der Aerzte und auch daraus ergab, daß er durch keine Arzneien geheilt werden konnte. Es traf sich, daß die Jungfrau den Kranken besuchte, der sie auch sofort bat, für den Fuß irgendeinen Segen zu verwenden. Sie erklärte sich bereit und verwendete nur schweigend das Gebet des Herrn und das apostolische Symbol samt dem Doppelzeichen des lebendig machenden Kreuzes. Da fühlte der Kranke sogleich, daß er geheilt war, und wollte zur Heilung in künftigen Fällen wissen, was für eine Besprechung die Jungfrau angewendet hätte. Sie antwortete: „Ihr mit Eurem schwachen Glauben haltet nichts von den göttlichen und anerkannten Uebungen der Kirche und verwendet häufig verbotene Sprüche und Heilmittel bei Euren Krankheiten. Daher werdet Ihr selten am Körper geheilt, weil Ihr immer an der Seele verletzt werdet. Aber wenn Ihr auf die Wirksamkeit der Gebete und der erlaubten Zeichen hofftet, würdet Ihr sehr oft mit Leichtigkeit geheilt werden. Ich habe nämlich bei Euch nichts weiter angewendet als das Gebet des Herrn und das apostolische Symbol, und schon seid Ihr gesund!“
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 164. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/358&oldid=- (Version vom 1.8.2018)