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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/359

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Um dieses Beispiels willen wird gefragt, ob nicht andere Segen und Besprechungen oder auch Beschwörungen vermittels Exorzismen Wirkung haben, da sie hier zurückgewiesen zu werden scheinen? Es wird geantwortet, daß diese Jungfrau nur die unerlaubten Sprüche samt den unerlaubten Beschwörungen und Exorzismen zurückgewiesen hat. Um das zu verstehen, muß man bedenken, woher derartige (Mittel) ihren Ursprung genommen haben und wie sie zum Mißbrauch geworden sind. Ihr Ursprung war ja ein gar heiliger; aber wie alles auf Betreiben des Dämons unter Vermittlung der Dämonen und böser Menschen ins Schlechte verkehrt wird, so auch die göttlichen Namen. Die Apostel nämlich und heiligen Männer besuchten nach jenem Worte Marcus am letzten: „In meinem Namen werden sie Teufel austreiben“ die Kranken und ließen über sie Gebete mit heiligen Worten aus ihrem Munde strömen. Danach haben im Verlaufe der Zeit fromme Priester Aehnliches in rechter Weise vollbracht, weshalb man auch die frömmsten Gebete und heiligen Exorzismen in den alten Kirchen bei allem, was Menschen tun oder dulden konnten, durch fromme Männer einst ohne allen Aberglauben angewendet findet, so wie auch heutigentages Gelehrte und Doktoren der heiligen Theologie gefunden werden, die bei Krankenbesuchen ähnliche Worte bei den Kranken anwenden, und zwar nicht bloß bei Dämonischen. Aber ach, die abergläubischen Menschen haben von sich aus viel Eitles und Unerlaubtes nach dem Bilde jener (erlaubten Mittel) erfunden, deren sie sich heute bei Kranken und Haustieren bedienen; und der Klerus bedient sich infolge seiner Trägheit nicht mehr erlaubter Worte, indem sie die Kranken besuchen. Daher sagt Guilelmus, genannt Durandus, der Glossator des Raymundus, daß derlei vorerwähnte (Mittel) ein Priester, oder auch ein religiöser, diskreter Laie, oder auch eine Frau von ausgezeichnetem Lebenswandel und erprobter Diskretion anwenden kann, wobei man ein erlaubtes Gebet über den Kranken aus dem Munde ausströmen läßt; nicht über einen Apfel oder einen Gürtel oder so etwas, sondern über die Erkrankten, nach jenem Worte des Evangelisten: „Sie werden die Hände auf die Kranken legen“ usw. Derartige Personen sind an solchem (Tun) nicht zu hindern, außer wenn man vielleicht fürchtet, daß nach ihrem Beispiele indiskrete und abergläubige Leute sich den Mißbrauch einer anderen Besprechung anmaßen, indem sie sich mit dem Beispiele jener schützen.

Diese abergläubischen Besprecher also werden von der vorerwähnten Jungfrau getadelt, und zwar sagte sie, sie hätten schwachen, ja schlechten Glauben, die solche Leute um Rat fragten.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/359&oldid=- (Version vom 1.8.2018)