Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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die Knie beugend, und die Anwesenden sollen für seine Befreiung fromme Gebete hersagen. Der Priester beginne die Litanei mit deren Anfang: „Unsere Hilfe steht im Namen des Herrn“, wobei er einen Respondenten habe; er besprenge jenen mit Weihwasser, lege ihm die Stola um den Hals und füge den Psalm hinzu: „Hilf mir Gott“; er folge der Litanei, wie es Sitte ist bei Kranken, indem er sie hersagt bis zur Anrufung der Heiligen: „Bitte (oder: bittet) für ihn und sei geneigt; befreie ihn, Herr“, indem er die einzelnen Teile durchgeht bis zum Ende, wo die Gebete zu sagen sind; dann beginne er anstatt der Gebete den Exorzismus und fahre damit fort in der oben beschriebenen Weise, oder auf eine andere, bessere, wie es ihm gut scheint. Es könnten auch derartige Exorzismen zum mindesten dreimal in der Woche wiederholt werden, um so mehr, wenn die Vermittler vervielfacht werden, die Gnade der Gesundung zu erlangen. Aber ganz zuletzt muß (der Exorzisand) des Sakramentes des Abendmahles teilhaftig gemacht werden, wiewohl manche glauben, man müsse das vor dem Exorzismus tun. Bei der Beichte achte der Beichtiger darauf, ob er durch irgendein Band der Exkommunikation verschnürt ist, oder ob er, einst unbedacht verschnürt, von seinem Richter keine Absolution bekommen hat: denn dann mag ihn (der Beichtvater) zwar unter Vorbehalt absolvieren, frage aber nach wiedergegebener Unbescholtenheit den Richter, der ihn gebunden hatte.
Es ist zu beachten, daß, wenn der Exorzist dem Stande der Exorzisten nicht angehört, er dann mit Gebeten vorgehen kann; und wenn er Schriften zu lesen versteht, lese er die vier ersten Evangelien der Evangelisten, ebenso das Evangelium: „Missus est angelus“ und die Leidensgeschichte des Herrn, was alles große Kraft zur Austreibung der Werke des Teufels hat. Ebenso schreibe man das Evangelium St. Johannis: „Am Anfang war das Wort“, auf und hänge es dem Kranken an den Hals und erwarte so die Gnade der Gesundung von Gott.
Aber wenn jemand nach dem Unterschied zwischen der Besprengung mit Weihwasser und dem Exorzismus fragen sollte, während doch beides als wirksam gegen die Belästigung durch den Dämon verordnet wird, so antwortet der heilige Thomas a. a. O. dist. VI: „Der Teufel bestürmt[WS 1] von außen und innen.“ Das Weihwasser wird also gegen die Bestürmung seitens des Teufels verordnet, die von außen kommt, aber der Exorzismus gegen die Bestürmung seitens des Teufels, die von innen kommt, weshalb auch die, gegen welche er angeordnet wird, energumeni (ἐνεργούμενοι) heißen, von en, innen, und ergon, Mühe; also gleichsam im Innern sich abmühend.[WS 2]
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/367&oldid=- (Version vom 1.8.2018)