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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/380

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

deshalb in jedem Werke, wenn man zur christlichen Religion gehört, darauf geachtet werde, ob das Werk zum Ruhme Gottes sei und der Mensch in seinem Werke hauptsächlich Gott die Ehre gebe, so daß durch das Werk selbst auch die Seele des Menschen Gott unterworfen werde. Nun werden zwar wegen dieser Regel die Zeremonialien oder auch Judizialien des Alten Testamentes im Neuen nicht mehr geübt, da wir wissen, daß jene figürlich, diese aber in Wahrheit jetzt geoffenbart sind; trotzdem aber scheint das Herumtragen des Sakramentes oder der Reliquien zur Beruhigung der Luft nicht gegen diese Regel zu streiten.

Desgleichen, da die zweite Regel lautet, man müsse darauf achten, ob das Werk, welches getan wird, zur Uebung des Körpers diene oder eine Zügelung der Begehrlichkeit sei oder körperlicher Enthaltsamkeit diene, jedoch in der der Tugend gebührenden Weise, d. h. gemäß dem Ritus der Kirche oder gemäß der Sittenlehre, weil der Apostel sagt, Römer XII: „Euere Willfährigkeit sei vernünftig“, und weil wegen dieser zweiten Regel diejenigen albern handeln, welche das Gelübde tun, am Sonnabend den Kopf nicht zu kämmen oder am Sonntag, als einem besseren Tage zu fasten und Aehnliches, so scheint es wiederum, daß das Herumtragen des Sakramentes usw. nichts Abergläubisches ist.

Desgleichen, da die dritte Regel lautet, man müsse darauf achten, ob ein Wort gemäß der Satzung der allgemeinen Kirche sei, oder gemäß dem Zeugnis der Heiligen Schrift, oder wenigstens gemäß einem besonderen Ritus der Kirche oder allgemeinen Gewohnheit entsprechend, die nach Augustinus als Gesetz zu halten ist, weshalb auch der selige Gregorius dem Bischof von England auf seine Klage, daß es verschiedene Gewohnheiten der Kirche gebe, die Messen zu feiern, schreibt und antwortet: „Es gefällt, daß du angelegentlich auswählst, was du in der römischen oder gallischen Kirche gefunden hast, was dem allmächtigen Gott mehr gefallen könnte. Denn die verschiedenen Gewohnheiten der Kirche im Gottesdienste widerstreiten in keinem der Wahrheit. Daher sind sie zu behalten, und sie zu übergehen, ist unerlaubt“; daher wird es nicht unerlaubt sein, wenn die ganz alten Gewohnheiten der Kirchen in Frankreich und gewisser in Deutschland beschlossen haben, die Eucharistie an die Luft zu tragen, nur daß es nicht offen, sondern im verhüllten und verschlossenen Schreine geschieht.

Desgleichen, da die vierte Regel lautet, man solle darauf sehen, daß das Werk, welches getan wird, von Natur zu der Wirkung, die man erwartet, geeignet sei; – sonst nämlich, wenn es das nicht hat, wird es für abergläubisch erachtet, aus welcher

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 186. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/380&oldid=- (Version vom 1.8.2018)