Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/402

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

der Beschwerlichkeit des Geschäftes, wobei jedoch für die Unversehrtheit des Glaubens und das Heil der Seelen um nichts weniger gesorgt würde, weshalb wir auch das gegenwärtige Werk in Angriff genommen haben, wobei wir den Richtern selbst die Arten der Untersuchung, Entscheidung und Urteilssprechung überlassen, – deshalb frommt es, um zu zeigen, daß die Bischöfe gegen die Hexen in vielen Stücken vorgehen können, auch mit Ausschluß der Inquisitoren, wiewohl die Bischöfe selbst, ohne zeitliches und bürgerliches Gericht, wo die Strafe auf eine Sühne des Blutes hinausläuft, nicht so vorzugehen imstande sind, deshalb also frommt es, gewisse Meinungen anderer Inquisitoren in verschiedenen Reichen Spaniens vorzuführen und sie – immer unbeschadet der Ehrfurcht vor ihnen, da wir in einunddemselben Orden, dem der Prediger, dienen – zu erschüttern, damit man in den Einzelheiten eine desto klarere Einsicht habe.

Es ist also ihre Meinung, daß alle Hexer, Weissager, Nigromantiker, kurz, unter welche Art von Wahrsagungen sie gehören, und zwar soweit sie einmal den heiligen Glauben angenommen und bekannt haben, dem Gericht der Inquisitoren derart unterstellt sein sollen, daß in den drei Stücken, die dem Kapitel Multorum querela im Anfang de haer. in Clemen. vermerkt werden, weder der Inquisitor ohne den Bischof, noch der Bischof ohne den Inquisitor vorzugehen habe, mag auch in den fünf anderen einer ohne den andern vorzugehen imstande sein. Wem es gefällt, möge das Kapitel lesen; da wird er es finden. Das eine von den drei Stücken aber ist das endgiltige Urteil, zu dem der eine ohne den andern nicht vorgehen kann, und zwar wenn die Vorgenannten für Ketzer zu halten sind.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/402&oldid=- (Version vom 1.8.2018)