Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/403

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Sie fügen überdies hinzu die Gotteslästerer und die auf irgend eine beliebige Weise die Dämonen anrufen und die Exkommunizierten, die ein Jahr lang verstockten Herzens in der Exkommunikation gewesen sind, in einer Glaubenssache oder, in gewissen Fällen, auch in einer Nicht-Glaubenssache; sie schließen noch mehreres andere ein, wodurch das Ansehen der Ordinarien zu sehr geschwächt wird und uns Inquisitoren noch umfänglichere Lasten aufgelegt werden, während der Richter, der öffentlich gefürchtet sein soll, weniger sorglos wird, der überall von uns einen klaren Grund für das übertragene Amt verlangt. Und weil deren Meinung nicht erschüttert wird, wenn nicht ihr Fundament null und nichtig gemacht wird, so ist zu bemerken, daß ihr Hauptfundament durch die Glossatoren der Canones und besonders zu c. accusatus und § sane und zu den Worten haeresim sapiant manifeste gewonnen wird. Sie gründen sich überdies auf die Aussprüche der Theologen, des Thomas, Albertus, Bonaventura, Sent. II, dist. 7. Aus diesen besonders frommt es, einiges vorzutragen.

Wenn nämlich der Kanon sagt, wie es im ersten Argumente hergeleitet worden ist, daß die Inquisitoren der ketzerischen Verkehrtheit sich bezüglich Prophezeiungen und Weissagungen nicht einmischen dürfen, außer wenn diese offenkundig nach Ketzerei riechen, so sagt man, daß Propheten und Wahrsager zweifach sind, nämlich kunstgerechte und ketzerische; und zwar heißen die ersten reine Wahrsager, weil sie nämlich rein auf Grund ihrer Kunst arbeiten, über welche auch c. ex tenore spricht, extra de sortilegiis, wo er sagt, daß der Presbyter Udalricus mit einem gewissen Verrufenen – d. h. Wahrsager, sagt die Glosse – nach einem geheimen Orte aufbrach; nicht in der Absicht, den Dämon an­zurufen

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/403&oldid=- (Version vom 1.8.2018)