Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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tun kann, indem er ihn in Beinschellen und eiserne Handfesseln legt, wenn es ihm gut scheint, bezüglich dessen Ausführung wir die Verantwortung seinem eigenen Gewissen überlassen; wie nicht minder über diejenigen zu inquirieren, bezüglich derer um solches Amtes willen es ihm bei Gott und der Gerechtigkeit nötig zu sein scheint; jene doch einem harten Gefängnis zu übergeben, das mehr zur Strafe als zur Bewachung (zu dienen) scheint, oder sie der Folter auszusetzen oder gegen sie bis zum Urteilsspruch vorzugehen, wird der Bischof ohne den Inquisitor oder der Inquisitor ohne den Diözesan oder, falls jenes oder des Bischofs Stuhl leer steht, ohne den dafür Delegierten, wenn sie imstande sind, einander habhaft zu werden innerhalb eines Zeitraumes von acht Tagen, nachdem sie einander gesucht haben, nicht imstande sein; und wenn es anders vorgenommen worden sein sollte, sei es null und nichtig von Rechtswegen.“ Später heißt es mit Bezug auf unsere Sache: „Aber wenn der Bischof oder, falls dessen Stuhl leer steht, der für ihn vom Kapitel Delegierte mit dem Inquisitor oder der Inquisitor mit einem von diesen wegen der vorerwähnten (Gründe) nicht persönlich zusammenkommen können oder wollen, kann der Bischof, oder, falls sein Stuhl leer steht, sein oder des Kapitels Delegierter dem Inquisitor und der Inquisitor dem Bischof oder dessen Delegiertem oder, falls der Stuhl leer steht, demjenigen, der vom Kapitel dazu abgeordnet ist, darüber seine Rollen überlassen oder durch einen Brief seinen Rat und seine Zustimmung bekunden.“
Hieraus ergibt sich, daß, wenn auch in fünf Fällen der eine ohne den andern, bei dreien jedoch keineswegs vorgehen kann, doch der eine dem andern seine Rolle überlassen kann, besonders bezüglich der Votierung des Urteils; und deshalb haben auch wir als gegenwärtige
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/422&oldid=- (Version vom 1.8.2018)