Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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beschlossen, es so zu halten, während die anderen Inquisitoren in ihren Grenzen bleiben.
Wenn wir also auf die Argumente antworten, so ergibt sich aus dem Voraufgeschickten bezüglich der sechs ersten Argumente, die für die Inquisitoren kämpfen, die Entscheidung, daß deren Inquisition die Hexer und Wahrsager nicht zu unterstehen scheinen. Bezüglich der anderen Argumente für die Diözesanen aber, in dem Falle, daß sie sich selbst von der Inquisition der Hexen befreien und sie dem bürgerlichen Richter überlassen möchten, ist es klar, daß sie das nicht mit derselben Leichtigkeit tun können wie die Inquisitoren, weil es bei einem Verbrechen der Ketzerei nach c. ad abolendam, c. vergentis und c. excommunicamus utrumque extra de haereticis Sache des geistlichen Richters ist, zu untersuchen und zu urteilen und Sache des weltlichen Richters, auszuführen und zu strafen, wenn das Urteil auf eine Strafe des Blutes hinausläuft; anders, wenn auf Bußstrafen.
Es scheint auch, daß in der Ketzerei der Hexen, wenn auch nicht in anderen Ketzereien, auch die Diözesanen selbst ihre Rolle beim Erkennen und Urteilen auf dem bürgerlichen Forum abzutreten imstande sind; einmal, wie in den Argumenten berührt wird, weil dies Verbrechen der Hexen nicht rein geistlich, sondern im Gegenteil wegen der zeitlichen Schädigungen, die (von den Hexen) angetan werden, mehr bürgerlich ist, dann auch, weil man sieht, daß besondere Gesetze zur Bestrafung der Hexen bezüglich des ganzen Herganges der Bestrafung herausgegeben worden sind.
Es scheint endlich, daß dieser Hergang sehr viel zur Ausrottung der Hexen und zur größten Erleichterung der Ordinarien dienen würde, wenn ein in der Öffentlichkeit zu fürchtender Richter da ist; abgesehen von der
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/423&oldid=- (Version vom 1.8.2018)