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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

strengen Rechenschaft, die gefordert werden wird, da nach dem Zeugnis der Schrift das härteste Gericht denen droht, die an der Spitze stehen.

Nach dieser Unterscheidung werden wir vorgehen, nämlich daß der weltliche Richter untersuchen und urteilen kann bis zur endgiltigen Urteilsfällung, bezüglich der Buße, die er von den Ordinarien empfangen wird; anders hinsichtlich eines Bluturteils, was er für sich selbst votieren kann.

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Damit also die Richter sowohl auf dem geistlichen als bürgerlichen Forum die Arten der Untersuchung, Urteilung und Urteilsfällung immer in Bereitschaft haben könnten, so wird folgerichtig in drei Stücken hauptsächlich vorzugehen sein: erstens, welches ist die Art, einen Glaubensprozeß anzufangen, zweitens, welches ist die Art, ihn fortzusetzen, drittens, welches ist die Art, in diesen Hexensachen den Prozeß zu beendigen und das Urteil zu fällen? Bei dem ersten (Punkte) gibt es fünf Schwierigkeiten: die erste, welche von den drei Arten zu prozessieren, die im Recht berührt werden, die zutreffendere sei; die zweite, von der Anzahl der Zeugen; die dritte, ob sie zum Schwören gezwungen werden können; die vierte, von der Beschaffenheit der Zeugen; die fünfte, ob Todfeinde zur Zeugenschaft zugelassen werden.

Der zweite Teil enthält elf Fragen. Die erste, wie die Zeugen zu prüfen sind, und daß immer fünf Personen anwesend sein müssen; desgleichen, wie die Hexen im allgemeinen und im besonderen zu fragen sind; und zwar wird das in der Reihenfolge des Buches die sechste sein, indem die Zählung geändert wird, damit der Leser den gewünschten Stoff desto leichter findet; die zweite erklärt verschiedene Zweifel bezüglich negativer Ant­worten;

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/424&oldid=- (Version vom 1.8.2018)