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Es konnte nicht fehlen, dass der Fürst in Regensburg grossen Anhang fand, wenn sich schon nicht beweisen liess, dass die Reichsverfassung verletzt, der Fürst ungerecht gravirt, oder diese Sache zu einer allgemeinen Beschwerde deutscher Stände geeignet war. In diesen Zeiten, wo die Fürsten zittern gelernt haben, war es wohl von ihnen zu erwarten, dass sie einen Schritt des Kammergerichts nicht billigen würden, der offenbar revolutionär war, und nach längerer oder kürzerer Zeit mehreren von ihnen den Untergang drohte.

Der Fürst erschien allso persönlich in Regensburg, wohnte vor der Stadt auf einer Mühle, und wusste solches Aufsehen zu erregen, dass seine Sache bald zur Berathschlagung gezogen ward. Das Resultat dieser Berathschlagungen ist bekannt genug, eben so wie das kaiserliche in sehr merkwürdigen, aber für den Bürgerstand wenig erfreulichen Worten abgefasste Ratifikationsdekret, das vor anderthalb Jahren erfolgte, und den Fürsten wieder in die Regierung einsetzte.

Wenn wir nun einen Blick auf diese in jeder Hinsicht merkwürdige Geschichte werfen, und ohne Rücksicht auf Kammergericht und Reichstag als Mensch und als Bürger fragen: ist bei so bewandten Umständen der Fürst noch im Stande