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295) Die Bewegung des Mondes beträgt

für 45a   073° 01′ 57″ 18‴
12d 146° 17 20 18
zusammen 219° 19′ 17″ 36‴ dies ab von
209° 58
giebt 350° 39′ übereinstimmend mit dem Texte.


296) Die Bewegung der Anomalie des Mondes beträgt

für 45a   032° 21′ 50″ 26‴
12d 156° 46 47 18
zusammen 189° 08′ 37″ 44‴ dies ab von
207° 07
giebt 017° 58′ übereinstimmend mit dem Texte.


297) Epidamnum, später Dyrrhachium, jetzt Durazzo. Die geographischen und astronomischen Bestimmungen der drei im Texte genannten Orte sind folgende:

Namen der Orte   östl. Länge von Greenwich   Unterschied der Sternzeit   Unterschied der mittl. Zeit
  Durazzo   19° 27′ 15″   1h 17m 49a   1h 17m 36s,2516
Frauenburg 19° 40 07,5 1h 18m 40,5 1h 18m 27a,6109
Krakau 19° 57 46,5 1h 19m 51,1 1h 19m 28a,0182


298) Vergl. Almagest V. 3.


299) Vergl. Buch IV. Cap. 5., wo , hier , = 8604, wenn , hier , = 100000. Da nun hier = 10000, so ist = 860,4, also ungefähr 860, wie im Texte steht. In demselben Cap. 5 ist bei der Discussion der Ptolemäischen Finsternisse = 870,6 gefunden.


300) Vergl. Almagest V. 5., wo die Zeit vom Mittag zu Alexandrien 3h 20m gegeben ist, während Hipparch den Tag 6h früher anfängt, und deshalb die Zeit zu 9h 20m rechnen muss.


301) Mit dieser Angabe übereinstimmend liest man im Almagest V. 5. 10° 54′ des Krebses.


302)

10° 54′ ♋︎ sind 100° 54′
der Abstand ☉☽ ist 048° 06
zusammen 149° 00′ d. i. 29° ♌︎


303) Die geographische Breite des Molo von Rhodos wird in Rümkers Schifffahrtskunde zu 36° 26′ 53″ angegeben.


304) Aequinoctialstunden sind gleichbedeutend mit unseren gleichmässigen Stunden, d. h. sie betragen je 1/24 des bürgerlichen Tages, und haben ihren Namen davon, dass sie um die Zeit der Nachtgleichen den bürgerlichen Tag- und Nacht-Stunden, horae temporales, gleich sind. Die Aequinoctialstunden, welche bei den Alten ὤραι ἰσημεριναί, oder horae aequinoctiales hiessen, sind mit den heutigen astronomischen Stunden gleichbedeutend; während die ὤραι ϰαιριϰαί, oder horae temporales die jedesmalige Länge des Tages oder der Nacht in zwölf Theile theilten. Letztere verändern sich also mit der geographischen Breite des Ortes und mit den Jahreszeiten; Erstere bleiben für alle Beobachtungsorte und Jahreszeiten sich gleich. Vergl. Ideler, Handbuch I. pag. 86 und 87.


305) Ptolemäus sagt im Almagest V. 5.: „quoniam post meridiem diei 17 Pauni 3.20 horis temporalibus facta observatio fuit, quae tunc in Rhodo quatuor proxime faciebant aequales“ und setzt später hinzu: „simpliciter quidem 4, exacte autem 3.40.“ — Mit diesem Gegensatze von simpliciter und exacte wird die Umwandlung der horae temporales in horae aequinoctiales gemeint. Um diese Umwandlung auszuführen, ist zuerst das Datum der besprochenen Beobachtung auf christliche Zeitrechnung zu reduciren. In Buch III. Cap. 11. und den dortigen Anmerkungen haben wir gesehen, dass verflossen sind

von Alexanders Tode bis Cäsar 278a 118d.5
Cäsar Augustus 015a 246d.5
Augustus Christus 029a 130d.5
zusammen 322a 495d.5 römisch
oder 323a 130d.5 ägyptisch
von Alexanders Tode bis zu dem fraglichen Datum sind verflossen 196a 286d ägyptisch
bleiben 126a 209d.5 ägyptisch
davon ab die Schalttage 031d.5
bleiben 126a 178d römisch