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Seite:Kreisbewegungen-Coppernicus-0.djvu/449

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420) Diese Beobachtung des Ptolemäus fand im 21. Jahre Hadrians den 2. Tybi Abends statt,

also waren seit dem Anfange der Jahre Hadrians abgelaufen 020a 121d 06h
die Jahre Hadrians beginnen nach dem Regenten-Canon 439a ägyptisch nach
Alexanders Tode, dies giebt die Summe von 459a 121d 06h ägyptisch nach
Alexanders Tode, davon ab 323 130a 12
bleiben 135a 355d 18h ägyptisch nach
Christi Geburt, davon die Schalttage 033
bleiben 135a 322d 18h römisch nach

Christo, d. h. im Jahre Christi 136 den 18 November 6 Uhr Abends, dafür steht im Texte: den 28sten December (quinto Kalendas Januarii), es hätte heissen müssen quarto decimo Kalendas Decembres.


421) Nach der Säc. Ausg. p. 367 zu lin. 14. setzt sich in dem Manuscripte des Copernicus das Cap. 21 noch mit folgendem Satze fort: „Dass dies auch noch zu unseren Zeiten gilt, haben vielfältige Beobachtungen erwiesen, nur scheint die Excentricität abgenommen zu haben.“ Diese Worte in etwas veränderter und bestimmterer Form bilden aber in allen Ausgaben den Schluss des folgenden Capitels 22, und sind deshalb an dieser Stelle weggelassen.


422) Almagest X. 3.


423) Der letzte Satz dieses Capitels, von „Alles das aber…“ bis „Beobachtungen lehren“ ist in dem eigenhändigen Manuscripte des Copernicus mit anderer Dinte und von fremder Hand am Rande hinzugesetzt. Nun folgen in demselben Manuscripte drei später ausgestrichene Seiten, welche eine andere Form des Anfanges des Capitels 23 darstellen. Diese ausgestrichenen Seiten enthalten Folgendes: vergl. Säcular-Ausgabe[WS 1] p. 369 & seq.

„Capitel 22“
„Ueber die Prüfung der Bewegung der Venus.“

„Aus diesen haben wir zwei sehr genau beobachtete Oerter herausgenommen, und zwar einen von Ptolemäus im zweiten Jahre des Antoninus, vor Tagesanbruch am 29sten Tage des Monats Tybi beobachteten.“ —

Die Säc. Ausg. pag. 369 lin. 19. giebt dieses Datum durch einen Druckfehler so an: „ante lucem anni vigesimi mensis Tybi“, es muss aber heissen: ante lucem noni vigesimi mensis Tybi. Auf lin. 25 u. 26 a. a. O. wird dieses Datum so reducirt:

„von Christi Geburt bis zu der Stunde dieser Beobachtung waren verflossen 138a 018d 04h 45m ägyp.
fügt man hinzu die Zeit von Alexanders Tode bis Christus, also 323a 130d 12
so erhält man als Zeit von Alexanders Tode bis zur Beobachtung 461a 148d 16h 45
von Alexanders Tode bis zum Regierungsantritt des Antoninus sind 460 verstrichen,
also von Antoninus bis zur Beobachtung 001a 148d 16h 45m,

dies als ägyptisches Datum ausgedrückt, ergiebt: im 2ten Jahre Antonin’s den 29sten Tybi 16h 45m. Die Berechnung des römischen Datums gestaltet sich aber so:

von Christus bis zur Beobachtung waren verlaufen, wie oben 138a 018d 4h 45m ägyptisch,
davon ab die Schalttage 034
bleiben 137a 349d 4h 45m römisch,

das giebt als christliches Datum im Jahre 138 den 15ten December 4h 45m Morgens, oder römisch XVIII Kalendas Januarias. Dieses römische Datum der Beobachtung ist in der Säc. Ausg., und also in dem durchstrichenen Original-Manuscripte p. 371 lin. 35 abermals und zwar wieder in einem andern Sinne falsch angegeben als „XIII Kalendas Januarii“, dies würde als christliches Datum: den 20sten December, und dies setzte wieder voraus, dass die Beobachtung stattgefunden hätte

137a 354d römisch nach Christo,
dazu die Schalttage 034
gäbe 138a 023d ägyptisch
dazu die Zeit von Alexanders Tode bis Christus 323 130
gäbe 461a 153d
davon ab Zeit von Alexanders Tod bis Antonin 460
bliebe 001a 153d,

dies als ägyptisches Datum ausgedrückt, giebt im 2ten Jahre Antonin’s den 3ten Mechir 16h 45m oder den 4ten Mechir ante lucem, oder 4h 45m nach Mitternacht, was mit der vorliegenden Lesart gar keine Aehnlichkeit hätte. — Entscheidende Aufklärung gewährt noch Almagest X. 3. selbst, wo diese Beobachtung so angegeben ist: „secundo anno Antonini Tybi secundum Aegyptios 29 sequente 30, - - - post mediam noctem horis aequalibus 4. 45.“ Hiernach unterliegt es gar keinem Zweifel mehr, dass es der 29ste Tybi, oder der 15te December, oder XVIII Kalendas Januarias ist, und dass also noni für anni gelesen werden muss. Der fernere Inhalt jener drei ausgestrichenen

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Säcular- Ausgabe