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431) Legt man die Angaben des Textes zu Grunde, so erhält man 90° 31′ − 252° 5′ = 198° 26′, wie die Säc. Ausg. folgerichtig liest, wofür aber die Nürnberger und Baseler Ausgaben 188° 26′ haben. Legt man dagegen die aus Anm. 428) sich ergebende Zahl zu Grunde, so erhält man 90° 31′ − 250° 44′ = 199° 47′.


432) Buch V. Cap. 1.


433) Da nach Anm. 423) im Anfange des Capitels 23 für die in den alten Ausgaben discutirte Beobachtung des Timochares in dem Original-Manuscripte eine andere von Ptolemäus herrührende zur Vergleichung angewendet worden ist, so musste der Schluss desselben Capitels, dem entsprechend, auch anders lauten; und daher fehlen denn auch, nach der Bemerkung der Säc. Ausg. pag. 375 in dem Original-Manuscripte die im Texte stehenden Schlussworte von „Bei der Beobachtung des Timochares“ u. s. w. bis an’s Ende des Capitels, und sind dieselben durch folgenden Schluss ersetzt: „Bei der vorangehenden Beobachtung des Ptolemäus war dieselbe aber 230°. In der Zwischenzeit sind also ausser den ganzen Umläufen 220° 31′ erwachsen. Die Zeit aber von dem zweiten Jahre des Antoninus 8h 15′ vor dem krakauer Mittage am 28sten Tybi“, — hier steht im Originale vigesimi statt noni vigesimi, vergl. Anm. 423), — „bis zum 1529sten“ — hier steht im Originale 1528sten — „Jahre Christi den 12ten März 7h 30m nach Mittag, beträgt 1391 ägyptische Jahre 49d 39I 23II, und in dieser Zeit berechnen sich 220° 31′ ausser den vollen Umläufen, deren nach der Tafel der mittleren Bewegungen 808 waren, also hat Alles seine Richtigkeit. Die Oerter der Absiden des excentrischen Kreises blieben inzwischen unverändert in 48° 20′ und 228° 20′ stehen.“ Hierauf folgt im Original:

„Capitel 23.“
„Ueber die Oerter der mittleren Anomalie der Venus.“

„Hieraus stellen sich die Oerter der parallactischen Anomalie leicht fest. Von Christi Geburt bis zur Beobachtung des Ptolemäus sind verstrichen 138 ägyptische Jahre 18d 9I 30II, und die dieser Zeit entsprechende Bewegung beträgt 105° 25′, welche von den 230° der Beobachtung des Ptolemäus abgezogen, die Anomalie der Venus um Mitternacht vor dem ersten Januar zu 123° 35′ ergeben. Ferner findet man, nach Verhältniss der oft wiederholten Bewegung und Zeit, als Ort des Anfanges der Olympiaden 318° 9′, für Alexander 79° 14′, für Cäsar 70° 49′.“ Diese Zahlen stimmen mit denen im Texte aller Ausgaben, einschliesslich der Säc. Ausg., wie leicht zu ersehen, nicht überein.


434) Almagest IX. 8.


435) Almagest IX. 6.


436) Die Nürnberger und Baseler Ausg. lesen hierfür , die Säc.-Ausg. hat richtig .


437) Almagest IX. 8.


438)

Vom Tode Alexanders bis zum Regierungsantritte Antoninus sind verflossen 460a ägyptisch
vom Anfange der Jahre des Antoninus 319d 05h
zusammen 460a 319d 05h
vom Tode Alexanders bis zum Anfange der Jahre Christi 323 130d 12
also waren von der Geburt Christi bis zur Beobachtung verflossen 137a 188d 17h,

wo die Jahre ägyptische die Stunden aber Krakauer Zeit sind, weil die Beobachtung nach alexandriner Zeit 6 Uhr Abends gemacht wurde. 17h sind aber 42I 30II. Der Wortlaut des lateinischen Textes „anni Christi“ soll also nicht Jahre christlicher Zeitrechnung, sondern ägyptische Jahre nach Christi Geburt bedeuten.


439) Im Texte der Säc. Ausg. pag. 379, lin. 23 steht hier 90° 20′ — die Nürnberger und Baseler Ausgaben haben sogar 110° 20′, welcher Druckfehler offenbar dadurch entstand, dass CX statt XC gesetzt wurde. — Jene 90° 20′ bezeichnen aber den Ort des Merkur bei der ersten Beobachtung, wie sich weiter oben in demselben Capitel angegeben findet. Es muss aber offenbar statt dessen der mittlere Ort der Sonne bei der zweiten Beobachtung, also 303° 19′ genommen werden, wie in der Warschauer Ausgabe und im Texte der Uebersetzung geschehen ist, und was auch die weitere Rechnung bestätigt. Denn addirt man den mittleren Ort

der Sonne bei der ersten Beobachtung = 063° 50′
zu dem bei der zweiten = 303° 19′
so erhält man 367° 09′
halbirt 183° 34′ 30″, wofür im Texte 183° 34 steht,
davon ab 180
bleibt 003° 34′ 30″, wofür im Texte 3° 34′ steht.